Frage: Kindesunterhalt

Hallo, kann ich vom Kindesvater für meinen nichtehelichen 13jährigen Sohn Unterhalt fordern, auch wenn er nur Hartz IV bekommt? Wenn ja, wie? Soll ich erstmal zum Jugendamt gehn oder gleich zum Anwalt? (Mir liegt ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vor.) LG

Mitglied inaktiv - 03.04.2005, 20:58



Antwort auf: Kindesunterhalt

Hallo, der Titel wird Ihnen nichts nützen, wenn bei dem KV nichts zu holen ist.. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2005



Antwort auf: Kindesunterhalt

Bei Hartz4 kann man leider nichts mehr vollstrecken, da Harzt4 unter der Pfädungsgrenze liegt. Mein LG muss jedoch mindestens 20 Bewerbungen im Monat vorweisen sonst können sie auch an sein HArtz4. Er muss sich also nachweißlich stark um eine Stelle bemühen ausserdem hat er die Möglichkeit 120,00 euro per 1,00 euro_job dazu zu verdienen die er dann als Unterhalt zahlen könnte. Ein Anwalt wäre hier sicher sehr hilfreich, wenn du nicht so viel verdienst kannst du dir auf dem AMtsgericht einen Beratungsschein holen, damit kostet der ANwalt max. 10,00 Euro. Viel Glück!!

Mitglied inaktiv - 03.04.2005, 22:18



Antwort auf: Kindesunterhalt

danke für deine Antwort, ich dachte, der letzte Schritt wäre nur noch zur Staatsanwaltschaft, Strafanzeige stellen. Und hierfür brauche ich keinen Anwalt (weiß ich aus sicherer Quelle). Was weißt du davon?

Mitglied inaktiv - 03.04.2005, 22:30



Antwort auf: Kindesunterhalt

ich bins noch mal, wer hat deinem LG auferlegt, dass er die 20 Bewerbungen vorlegen muß? Meinst du, ich könnte mir evt. auch Rat beim Jugendamt holen? Mein Sohn ist aber schon 13, UVG ist schon vorbei. Grüße

Mitglied inaktiv - 03.04.2005, 22:35



Antwort auf: Kindesunterhalt

Meinem LG wurden sowohl vom Jugendamt als auch vom Gericht die mind. 20 Bewerbungen pro Monat auferlegt. Und solange er Arbeitslosengeld bekam wurde ihm unterlegt dass er ja wenigstens 165,00 Euro dazu verdienen kann und diese 165,00 musste er an Unterhalt zahlen ob er sie nun verdiente oder nicht und genauso machen die das jetzt mit den 120,00 euro die man als Hartz4 Empfänger dazu verdienen kann. Ich kenn aber auch Fälle wo den Vätern bei Hartz4 nichts an Unterhalt abverlangt wurde, aber die müssen auch die 20 Bewerbungen pro Monat bringen. Sicher kannst du dir Hier Hilfe auch beim Jugendamt holen, mit dem Unterhaltsvorschuss hast du leider Recht, den bekommst du nun nicht mehr. LG

Mitglied inaktiv - 04.04.2005, 15:12



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