Hallo frau Bader Mein getrennt lebender Mann zieht jedes mal weiter von sein Arbeitsplatz weg sobald er irgendwelche berechnungen des Kindesunterhalt bekommt Er wohnt mittlerweile knapp 100kilometer von seiner Arbeit entfernt.Und ist der meinung das er deswegen kein Unterhalt zahlen müsse da ihm die kosten für die fahrt zur Arbeit und zurück angerechnet werden müßten und er deshalb unter den eigenbedarfssatz fällt er würde wenn das so stimmt nach abrechnung der Fahrkosten zur Arbeit von sein Netto gehalt ca 400 euro haben.Ich bin ja der Meinung das die Umzüge wirtschaftlich unklug waren und er die Kosten selbst ohne anrechnung tragen müßte.Ist das so rechtens was er sagt sollte ich das besser übers gerricht laufen lassen,oder hat unser sohn in diesem Fall kein anspruch auf Unterhalt,denn dann brauche ich ja auch nicht vor gerricht.
Mitglied inaktiv - 16.08.2004, 13:43