Kann ich auf Kindesunterhalt verzichten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich auf Kindesunterhalt verzichten?

Hallo frau Bader ich lebe seit gut 11/2 jahre getrennt von meinen Mann Unser gemeinsamer Sohn wohnt bei mir.Bis jetzt bekomme ich Unterhaltvorschuß für den kleinen.Vor ca 2 monaten hat mich die Unterhaltskasse angeschrieben,daß ich mich drumm kümmern sollte das der Kindesvater Unterhalt zahlt.Meine anwältin hat ihn auch angeschrieben,aber anstatt zu zahlen ist er zur seiner Anwältin gerannt und hat einen neuen antrag auf "elterliche sorge gestellt,er meint wenn er den kleinen hat muß er ja nicht bezahlen imgegenteil dann bekommt er was von mir denkt er.Ich kann aber bei meinen einkommen erst recht keine Unterhaltszahlungen leisten.Bekomme nur erziehungsgeld und kindergeld.Jetzt zu meiner frage kann ich auf den Kindesunterhalt verzichten,damit ruhe ist wir können ja nicht jedesmal wenn er was zahlen soll vor gericht gehen,da er seinen Sohn dann doch haben will.Die ganzen 11/2 jahre wo er nix zahlen sollte hat er keine anstallten gemacht den kleinen bei sich zu haben,er will ihn nur immer dann haben wenn es um Geld geht.Kann ich da nicht einfach sagen er soll sein geld behalten,damit wir ruhe haben unser sohn weiß ja auch schon nicht mehr was los ist wäre jetzt dann schon die dritte gerichtsverhandlung nur des geldes wegen. mfg delphine0077

Mitglied inaktiv - 14.09.2004, 12:26



Antwort auf: Kann ich auf Kindesunterhalt verzichten?

Hallo, da Sie eine Anwältin haben verbietet mir das Standesrecht eine Äußerung. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.09.2004



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