Habe ich einen normalen Anspruch auf Elterngeld (67% des Nettoeinkommens)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich einen normalen Anspruch auf Elterngeld (67% des Nettoeinkommens)

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis zum 15.5.16 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Anfang Februar werde ich in Mutterschutz gehen, der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 17.03.16. Soweit ich weiß ändert sich hier nichts für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes, allerdings frage ich mich wie sich das auslaufende Arbeitsverhältnis auf die Elterngeldberechnung auswirkt? Da ich vor der Geburt fast 2 Jahre gearbeitet habe, hoffe ich dass ich einen normalen Anspruch auf Elterngeld habe! Muss ich mich Mitte Mai Arbeitslos melden und würde dann das Elterngeld aufgrund des Arbeitslosengeldes berechnet anstatt aufgrund des Nettogehaltes vor der Schwangerschaft? Es besteht auch die Möglichkeit, dass mein Vater mich in seiner Firme einstellt ab Mitte Mai. Würde sich das positiv auf das Elterngeld auswirken? Vielen Dank vorab!

von Belli_Be am 25.10.2015, 10:13



Antwort auf: Habe ich einen normalen Anspruch auf Elterngeld (67% des Nettoeinkommens)

Hallo, da ändert sich nichts. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2015



Antwort auf: Habe ich einen normalen Anspruch auf Elterngeld (67% des Nettoeinkommens)

Für das Elterngeld sind die 12 Monate VOR Beginn des Mutterschutzes entscheidend. Nicht das was danach kommt. Wenn Du also in der Zeit gearbeitet hast, dann errechnet sich Dein Elterngeld aus den 67% des Gehaltes aus dieser Zeit. Was für dich aber von Belang ist, Du kannst keine Elternzeit über dein Beschäftigungsverhältnis heraus nehmen. Da du dann ja keinen AG mehr hast. So lange Du Elterngeld bekommst ist das dann ohne Belang, weil Du dann auch krankenversichert bist. wenn das Elterngeld ausläuft, musst du dann schauen. Falls Du verheiratet bist, kann Du dann in die gesetzliche Krankenversicherung deines Mannes (falls der eine hat). Falls das nicht geht, musst Du dann schauen. Arbeitslosengeld1 kannst Du nur beantragen wenn die Kinderbetreuung gesichert ist. Das würde ich dann rechtzeitig machen, würde mich da durchaus 3 Monate vorher melden. Anstellung beim Vater ist nicht nötig. Würde sich sogar eher negativ auswirken. Weil dann dein Einkommen beim Elterngeld mit abgezogen wird. Außer Du nimmst Elterngeld Plus. Aber wie gesagt, ist nicht nötig da nicht das Einkommen nach der Geburt für das Elterngeld entscheidend ist sondern das vorher.

Mitglied inaktiv - 25.10.2015, 12:37



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