Frage:
gemeinsames sorgerecht
Hallo,
seit drei Monaten lebe ich von meinem Mann getrennt. Wir haben zwei Söhne und wollen es selbstverständlich auch beim gemeinsamen Sorgerecht belassen. Die Kinder leben bei mir; mein Mann wohnt ca. 50 km entfernt - ist also nicht ständig greifbar.
Gestern stand ich vor dem Problem, dass ich in dem Ort, in dem ich jetzt lebe, ein Sparbuch für die Kinder anlegen wollte. Sowohl in der einen als auch in der anderen Bank bestand man auf einer Unterschrift meines Mannes; ohne diese könnte man mir nicht weiterhelfen. Es ist zwar kein Problem, diese Unterschrift von meinem Mann zu erhalten; prinzipiell bin ich jedoch der Meinung, dass dies eine Sache ist, die ich alleine entscheiden kann. Zumal ich dies an unserem früheren Wohnort ja auch alleine geregelt habe - ohne dass damals eine - zustimmende - Unterschrift meines Mannes vonnöten gewesen wäre.
Ist diese Weigerung der Banken rechtens - abgesehen von den internen Regelungen natürlich? Bislang habe ich mich geweigert, eine entsprechende Zustimmung meines Mannes einzuholen. Mein Mann sieht die Sache übrigens ebenso wie ich.
- eine sehr aufgebrachte -
schmidteinander
Mitglied inaktiv - 03.10.2008, 19:44
Antwort auf:
gemeinsames sorgerecht
Hallo,
ist ja alles gesagt!
Liebe Grüsse,
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2008
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gemeinsames sorgerecht
Wenn die bisherige bank das "nicht so eng" gesehen hat: wunderbar, vermutlich wart Ihr dort auch noch bekannt.
Die neue Bank handelt völlig korrekt. Das gemeinsame Sorgerecht umfasst auch die Vermögenssorge der Kinder und die dürft Ihr nunmal nur gemeinsam ausüben.
Ob Du und dein Ex das harmonisch seht darf der Bank aus juristischer Sicht völlig egal sein.
Den Mann soll unterschreiben und eine Kopie des Personalsusweises mitgeben, evtl. reicht das.
MICH hat sehr verwundert, daß ich mein Kind alleine zur Schule anmelden konnte obwohl ich darauf hinwies daß ich mit dem Vaters des Kindes gemeinsames Sorgerecht habe *hust*
"Eigentlich" geht das nämlich nicht.
Ebensowenig wie bei der (geplanten) OP damals die ich alleine unterschrieb.
Fazit: Die neue Bank hat "recht", gelebt wird es aber halt manchmal anders....
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 03.10.2008, 19:58
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gemeinsames sorgerecht
Oh das kenne ich...
ich habe das alleinige SR aber ich mußte das immer per Gerichtsurteil der Scheidung vorweisen um solche Dinge allein tätigen zu können.
Der Vater zog mehrere hundert km weg von uns. Wär echt schwierig geworden, denn es werden noch viele Situationen aufkommen, bei denen beide Elterteile entscheiden bzw. unterschrieben müssen.
Ich bin froh, daß ich für alle meine Kids das alleinige SR habe. Wichtige Dinge spricht man schon mit Papa ab, wir arbeiten auch super zusammen im Sinne der Kids aber ich habe wenigstens nicht so ne Rennerei.
Vielleicht gibt es ja für den einen Elternteil bei dem das Kind lebt irgend ein Formular auf dem man fstlegen kann, was dieser ohne Zustimmung des anderen Elternteils tun kann, so eien Art Vollmacht?
lG Kerstin
Mitglied inaktiv - 04.10.2008, 15:49
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gemeinsames sorgerecht
Danke, Désirée, für Deine Antwort, auch wenn sie mir gegen den Strich geht ;-)
Ich bin nur etwas erstaunt, weil ich solche Dinge bislang immer alleine geregelt habe - gezwungenermaßen - weil mein Mann eben meist nicht greifbar war. Und plötzlich - wo ich von ihm getrennt lebe - muss ich alles von ihm absegnen lassen? Das wäre für mich ein Grund, das alleinige Sorgerecht zu beantragen ...
Ich habe meine Jungs auch alleine an der Schule angemeldet - an der alten Schule, am alten Wohnort, wohlgemerkt. Als wir umgezogen sind, war plötzlich die Unterschrift des Vaters nötig ...
Gruß
schmidteinander
Mitglied inaktiv - 04.10.2008, 16:48
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gemeinsames sorgerecht
Hi, Kerstin,
danke für die Antwort.
Ich war nur sehr erstaunt, weil meiner Schwester - die zwar das alleinige Sorgerecht hat, wovon aber niemand etwas weiß - kein entsprechender Nachweis abverlangt worden ist. Erschwerend kommt noch hinzu, dass deren Sohn den Nachnamen des Vaters trägt, sie den ihren aber behalten hat. Bei der gleichen Bank, wohlgemerkt ...
Gruß
schmidteinander
Mitglied inaktiv - 04.10.2008, 16:50
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gemeinsames sorgerecht
Tja...
ich bin auch nicht mit dem Vater der kinder verheiratet, die Kinder heißen wie er.
Und wie gesagt: Bisher konnte ich (wenn ich wollte) so ziemlich alles alleine unterschreiben.
2x Schule, OPs, sonstiges.
Bei der Bank waren wir eh' zu zweit, deshalb hab ich da keine eigene Erfahrung...
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 04.10.2008, 17:36