Beschäftigungsverbot in der zweiten Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot in der zweiten Schwangerschaft

Guten Tag Frau Bader, bei meiner ersten Schwangerschaft bekam ich bereits in der 6. Woche ein Beschäftigungsverbot, da ich in der Kita arbeite. Meine 3 jährige Elternzeit endet im Oktober 2014 und ich sollte wieder in meinen unbefristeten Arbeitsvertrag einsteigen. Was passiert nun, wenn ich in den nächsten Monaten wieder schwanger werde? bekomme ich wieder ein Beschäftigungsverbot und anschließend 3 Jahre Elternzeit? Bleibe ich weiterhin Angestellt und kann dann wieder 3 Jahre Elternzeit beantragen? ich hoffe Sie können mir helfen!!!

von jules 77 am 21.02.2014, 22:41



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der zweiten Schwangerschaft

Hallo, ab dem ersten Tag nach der EZ können Sie wieder ein BV bekommen. Sie können auch wieder EZ beantragen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.02.2014



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der zweiten Schwangerschaft

soll ich beim Arbeitgeber gleich mit offenen karten spielen, oder erst angeben dass ich nach der Elternzeit wieder arbeite? ich habe Angst dass mir sonst Steine in den Weg gelegt werden sprich gekündigt...? Könnte das passieren? lg und vielen Dank

von jules 77 am 01.03.2014, 23:36



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