Guten Tag Frau Bader, bei meiner ersten Schwangerschaft bekam ich bereits in der 6. Woche ein Beschäftigungsverbot, da ich in der Kita arbeite. Meine 3 jährige Elternzeit endet im Oktober 2014 und ich sollte wieder in meinen unbefristeten Arbeitsvertrag einsteigen. Was passiert nun, wenn ich in den nächsten Monaten wieder schwanger werde? bekomme ich wieder ein Beschäftigungsverbot und anschließend 3 Jahre Elternzeit? Bleibe ich weiterhin Angestellt und kann dann wieder 3 Jahre Elternzeit beantragen? ich hoffe Sie können mir helfen!!!
von
jules 77
am 21.02.2014, 22:41
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in der zweiten Schwangerschaft
Hallo,
ab dem ersten Tag nach der EZ können Sie wieder ein BV bekommen. Sie können auch wieder EZ beantragen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2014
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in der zweiten Schwangerschaft
soll ich beim Arbeitgeber gleich mit offenen karten spielen, oder erst angeben dass ich nach der Elternzeit wieder arbeite? ich habe Angst dass mir sonst Steine in den Weg gelegt werden sprich gekündigt...? Könnte das passieren? lg und vielen Dank
von
jules 77
am 01.03.2014, 23:36