Beschäftigungsverbot, Tagesmutter, zweite Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot, Tagesmutter, zweite Schwangerschaft

Liebe Frau Bader, ich habe schon viel im Forum gelesen, aber trotz dass die Fragen sich ähneln, habe ich noch keine Antwort auf meine Fragen gefunden und wende mich daher an Sie. Folgende Situation: -Meine Tochter wurde Ende Dezember 2017 geboren -Elternzeit beantragt hatte ich bis Ende Dezember 2018, aus irgendwelchen, mir nicht bekannten Gründen wurde mir eine Bescheinigung bis Ende 2019 ausgestellt. Möglicherweise um im Rahmen der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. Diese würde ich natürlich kündigen/beenden, um flexibler zu sein, was die zu leistenden Stunden anbelangt -ich bin Anästhesistin im Krankenhaus und habe früh in der ersten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot durch den Gynäkologen bekommen (ca. 15.SSW) -ab Dezember haben wir eine 40,5h-Betreuung für unsere Tochter -ich würde ab Anfang oder Mitte Januar wieder zu arbeiten anfangen wollen und meinen Vertrag von 100% auf 75% ändern lassen wollen. Optimalerweise würde ich den kompletten Januar mit Resturlaub starten, um einen reibungslosen Ablauf in der Tagespflege gewährleisten zu können. Mit dem Arbeitgeber besprochen oder vertraglich fixiert ist bislang nichts. Nun zu meinen Fragen: 1. Würde ich vor Jobantritt, aber nach Vertragsabschluss und Kündigung der Elternzeit schwanger sein und ein erneutes BV erhalten, wäre die Grundlage der Bezahlung der 75%-Vertrag? Oder mein Verdienst vor der ersten Schwangerschaft? 2. würde innerhalb der ersten 3 Arbeitsmonate eine Schwangerschaft eintreten, wie verhält es sich dann? 3. Würde man ein BV durch den Gynäkologen bekommen, wäre es dann möglich, das Kind wieder aus der Tagespflege zu nehmen und die Betreuung selbst zu machen? Bezieht sich die Notwendigkeit einer Betreuung für das Kind auf das BV durch Arbeitgeber oder Gynäkologen? Oder beides? Vielen Dank schon mal, ich hoffe, die Fragen sind einigermaßen verständlich.

von miffundmaff am 27.09.2018, 10:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot, Tagesmutter, zweite Schwangerschaft

Hallo, 1. Sie würden das bekommen was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden 2. Dann würde sich nichts ändern 3. nach der Rechtsänderung Anfang 2018 hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsprüfung durchzuführen und sie gegebenenfalls umzusetzen. Ein BV soll das letzte Mittel sein. Der Frauenarzt darf ein Beschäftigungsverbot nur aussprechen, wenn medizinische Gründe vorliegen, Hauptfall Mobbing. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2018



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Schwangerschaft während Elternzeit mit Beschäftigungsverbot

Ich befinde mich derzeit in Elternzeit für mein erstes Kind (habe 1 Jahr beantragt und normal bis kurz vor Geburt gearbeitet, endet in 1 Woche am 25 August). Nun ist es so das ich während der Elternzeit wieder Schwanger bin und anders als meine letzte Schwangerschaft ist es eine Risikoschwangerschaft mit Komplikationen, sodass ich ein individuelles...


Schwangerschaft während Elternzeit mit Beschäftigungsverbot

Ich befinde mich derzeit in Elternzeit für mein erstes Kind (habe 1 Jahr beantragt und normal bis kurz vor Geburt gearbeitet, endet in 1 Woche am 25 August). Nun ist es so das ich während der Elternzeit wieder Schwanger bin und anders als meine letzte Schwangerschaft ist es eine Risikoschwangerschaft mit Komplikationen, sodass ich ein individuelles...


Elternteilzeit & erneute Schwangerschaft: Lohnfortzahlung & Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, Ich habe direkt im Anschluss an die Geburt meiner Tochter 36 Monate Elternzeit beantragt und vereinbart nach einem Jahr auf 20 Stunden-Basis in Elternteilzeit wieder zu arbeiten. Nun bin ich seit 3 Wochen wieder im Betrieb und habe festgestellt, dass ich schwanger bin. Ich vermute, dass mein Arzt mir (wie auch in der erste...


Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, Gehalt

Guten Tag, Ich habe im Dezember 2021 erfahren, dass ich Schwanger bin und habe dies meinem Arbeitgeber direkt mitgeteilt. Da es sich um einen medizinischen Bereich handelt hat mir meine Gynäkologin ein Beschäftigungsverbot bis zur Geburt ausgestellt. Ich habe in der Praxis von Mai bis einschließlich November Vollzeit gearbeitet. Zum 01.12.21 ha...


2.te Schwangerschaft in Elternzeit und 2.te Beschäftigungsverbot.

Hallo, ich habe mein erstes Kind am 08/2021 geboren und ich habe Elternzeit für ein Jahr bis 08/2022 beantragt. Ich habe beruflichbedingtes Beschäftigungsverbot gehabt. Jetzt bin ich mit dem 2.ten Kind schwanger und muss ab 08/2022 wiederarbeiten aber Aufgrund der 2. Schwangerschaft werde ich wieder einen Beschäftigungsverbot bekommen. Werde ic...


Umzug in der Schwangerschaft bei Beschäftigungsverbot

Hallo, Meine ist folgende. Ich bin seit März im Beschäftigungsverbot und wohne in Berlin. Da mein Mann inzwischen einen Job in NRW bekommen hat, wollen wir dorthin umziehen. Jetzt ist jedoch die Frage, ob das so einfach geht. Ist mein Arbeitsvertrag damit nicht automatisch ungültig, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe? Ich befürchte nämlic...


Elternzeit/Schwangerschaft/ Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich hab noch bin zum 1.11.22 Elternzeit. Wir versuchen erneut schwanger zu werden. Ich hab auch ab dem 01.11 einen neuen Arbeitsvertrag über 20 Stunden pro Woche, bis dahin habe ich noch einen Arbeitsvertrag über 40 Stunden pro Woche. Ich bin Erzieherin und bei einer Schwangerschaft sofort im Beschäftigungsverbot. Wenn es ...


Lohn Beschäftigungsverbot bei 2. Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, mir ist nicht ganz klar, wie der Lohn im Beschäftigungsverbot bei einer 2. Schwangerschaft berechnet wird. Geplant ist ein 2. Kind für Februar 2024, d.h. Eintritt der Schwangerschaft wäre im Mai 2023. Es heißt es würden die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zugrunde gelegt werden für die Berechnung des Lohns im BV. ...


Erneute Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot

Hallo, erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken Frau Bader. Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet. Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten


Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, meine erste Tochter kam am 02.06.2022 auf die Welt. Ich habe für 10 Monate Elterngeld Basis und für 4 Monate Elterngeld Plus (bis zum 01.08.2023) erhalten. Seitdem 02.08.2023 arbeite ich wieder zu 75%. Nun bin ich wieder schwanger und habe ab September ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun stellt sich die Frage, ob ic...