Anrechenbare Aufwendungen für Kindesunterhalt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anrechenbare Aufwendungen für Kindesunterhalt?

Hallo, Mein Mann hat 3 Kinder, 2 Kinder sind unsere gemeinsamen. Mein Mann zahlt selbstverständlich Unterhalt an das älteste Kind und kümmert sich auch jederzeit. Das Kind lebt bei der Mutter. Er fährt 15 km um das Kind zu holen und 15 km um es wegzubringen, meist 3x wöchentlich. Inzwischen haben wir 2 weitere Kinder welche in die Kita gehen. Wir zahlen 350 € Kita Gebühren zusätzlich 150 € Mittagessen. Können die Fahrtkosten und die kitakosten vom Gehalt meines Mannes bei Berechnung des Unterhalts für das große Kind angerechnet werden? Inzwischen gehen wir finanziell nämlich auf dem Zahnfleisch! Liebe Grüße Sandra

von Sandra0506 am 29.09.2019, 00:16



Antwort auf: Anrechenbare Aufwendungen für Kindesunterhalt?

Hallo, wenn zwei weitere Kinder da sind, muss der Unterhalt grds neu berechnet werden. Dabei werden die KiGa-Beiträge berücksichtigt, Verpflegung aber nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2019



Antwort auf: Anrechenbare Aufwendungen für Kindesunterhalt?

Habt ihr denn den Unterhalt nochmal neu berechnen lassen, seit eure gemeinsamen Kinder da sind? Aber das große Kind kann ja nichts dafür, dass der Papa nochmal zwei Kinder bekommen hat. Ich finde es immer etwas befremdlich (wenn auch verständlich), wenn die neue Frau hier nachfrägt, ob der Unterhalt für das größere Kind gekürzt werden kann..

von malini am 29.09.2019, 10:40



Antwort auf: Anrechenbare Aufwendungen für Kindesunterhalt?

Grundsätzlich sind Betreuungskosten zu 2/3 (jedoch max 4000.-) steuerlich absetzbar. Fahrtkosten zur Kita jedoch nicht. Unterhaltszahlungen für Kind 1 können ebenfalls steurlich geltend gemacht werden - sofern er kein Kindergeld für dieses Kind bekommt und auch keinen Kinderfreibetrag für dieses Kind eingetragen hat. In wie fern er Unterhalt für Kind 1 kürzen könnte, müsst ihr ausrechnen lassen.

von cube am 29.09.2019, 12:29



Antwort auf: Anrechenbare Aufwendungen für Kindesunterhalt?

Danke Frau Bader, dann werden wir mal einen Termin machen! Wieso befremdlich? Das Kind ist jeden 2. Tag + 1x die Woche über Nacht bei uns. Wir zahlen den kompletten Unterhalt immer! Wir haben zusätzlich noch die Fahrtkosten zum kind und zurück, da die Mutter es nicht für nötig hält mal zu bringen oder abzuholen! Wir würden aber auch gerne wieder Ausflüge oder sogar einen Urlaub mit den kids machen können (natürlich mit allen)! Im Grunde landet das Geld weiterhin beim Kind! Nur halt nicht über die Mutter.

von Sandra0506 am 30.09.2019, 16:22



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