Hallo Frau Schuster, ich weiss nicht, ob Sie die richtige Ansprechpartnerin für meine Frage sind. Ich versuche es dennoch. Ich habe einen schwerbehinderten Sohn, der gerade zwei Jahre alt geworden ist. Ihm fehlt das rechte Füsschen, aber sonst ist er völlig gesund. Ich möchte ihn in einen Integrationskindergarten geben, weil dort die spezielle Betreuung (Therapien) gewährleistet sind. Ich selbst bin seit seinem zweiten Geburtstag arbeitslos. Ich war zwar in einem Arbeitsverhältnis, was ich aber aufgrund der Entfernung zum Arbeitsort (150 km pro Strecke) aufheben musste. Nun zu meiner Frage. Muss ich tatsächlich warten, bis der Kleine drei Jahre alt wird, bis er einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat (wir wohnen im Land Brandenburg)??? Oder besteht aufgrund seiner Behinderung die Möglichkeit ihn schon zeitiger in den Kindergarten zu bringen. Ich persönlich denke, dass er sich dort besser entfalten und neue Kontakte knüpfen kann. Wir gehen schon zur Krabbelgruppe, was ihm super gefällt. Liebe Grüsse Justine
Mitglied inaktiv - 17.08.2005, 22:08