Frage im Expertenforum Stillberatung an Biggi Welter:

Trinkmengen und Beikost

Frage: Trinkmengen und Beikost

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Liebe Biggi Welter! Mein Sohn ist jetzt 5 Monate alt. Da ich bal wieder voll arbeiten muss, habe ich vor vir Wochen mit dem Abstillen begonnen und zwar mit der Mittagsmahlzeit. Das klappt alles bestens, auch ist die Milch nur mittags zurückgegabgen. Jetzt beginne ich mit dem Abendbrei. Da ich noch genug Milch habe, bereire ich ihn mit Muttermilch und nicht mit Vollmilch zu. Wie ist denn Ihre Meinung zu Kuhmilch? Ab wann ist sie unbedenklich? Welche Alternativen gibt es? Muss der Milchbrei überhaupt sein, oder könnte man zum Beispiel auch zweimal Vollkornbrei mit Obst geben? Was kann man tun, dass die Milch zu den Stillmahlzeiten erhalten bleibt? Die Morgenmahlzeit könnte ich rein zeitlich nämlich noch stillen, wenn ich arbeite und Jonathan in die Kita geht. Geht die Trinkmenge bei den Stillmahlzeiten zurück, wenn man Brei füttert? Das Gefühl habe ich nämlich. Wieviel Flüssigkeit braucht das Baby in form von Tee, Wasser oder Saft zusätzlich? Vielen Dank! LG Anke


Biggi Welter

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? Liebe Anke, Stillen und Berufstätigkeit oder Stillen und Schule schließen sich keineswegs gegenseitig aus. Im Gegenteil: Weltweit beweisen unzählige Frauen jeden Tag, dass es möglich ist beides zu kombinieren und auch voll zu arbeiten, ohne das Kind abzustillen. Wenn Sie das wollen, können Sie das auch. Verständlicherweise ist es so, dass die Muttermilch letztlich weniger wird, wenn das Kind zunehmend größere Mengen anderer Nahrung zu sich nimmt. So funktioniert ja auch das natürliche Abstillen: das Kind isst immer mehr und wird nach und nach immer weniger an der Brust trinken, bis es schließlich überhaupt nicht mehr an der Brust trinkt. Man kann eine Faustregel aufstellen, dass ein Baby mit sieben Monaten eine bis zwei zusätzliche Beikostmahlzeiten ergänzend zur Muttermilch bekommt, mit acht Monaten zwei bis drei, mit neun Monaten zwei bis vier, mit zehn Monaten vier und mit zehn bis zwölf Monaten drei bis fünf. Daneben kann und darf es so oft gestillt werden, wie es möchte. Mit sieben bis neun Monaten braucht das Kind noch mindestens drei Milchmahlzeiten, mit zehn bis zwölf Monaten noch mindestens zwei. Wird das Kind ausreichen häufig gestillt, braucht es keine andere Milchnahrung und auch keinen Milchbrei oder Flaschennahrung. Wird das Kind nicht so oft oder gar nicht mehr gestillt, ist im zweiten Lebenshalbjahr kaum um den Einsatz von künstlicher Säuglingsnahrung als Muttermilchersatzprodukt herumzukommen. Kuhmilch und Kuhmilchprodukte sollten erst nach dem ersten Geburtstag eingeführt werden. Sie können Ihr Kind aber auch einfach weiter stillen, wenn Sie mit ihm zusammen sind und auf diese Weise seine Milchversorgung sicher stellen. Wenn Sie Ihr Baby weiterhin regelmäßig anlegen, wird auch die Milchbildung weiterhin gewährleistet sein. Wieviel Flüssigkeit ein Baby zusätzlich zur Beikost braucht, hängt davon ab, wieviel Beikost es isst, wie warm es ist, wie aktiv das Kind ist und einigem anderen mehr. Ein Kind, dass noch viel breiartige Kost isst, bekommt zudem über die Nahrung relativ viel Flüssigkeit. Solange ein Baby zusätzlich zur Beikost weiterhin nach Bedarf gestillt wird, genügt auch die Muttermilch als Flüssigkeitszufuhr, dennoch ist es sinnvoll, parallel zur Beikost den Becher mit Wasser einzuführen. Bieten Sie Ihrem Kind zur Beikost immer Wasser an, dann hat es die Möglichkeit zu trinken, wenn es durstig ist. Wasser ist das optimale Getränk, sowohl für Kinder wie für Erwachsene, Saft oder Tee ist nicht notwendig. Solange der Urin des Babys hell, fast farblos aussieht und nicht unangenehm riecht, bekommt es in der Regel genügend Flüssigkeit. Haben Sie Geduld, Ihr Baby wird das Essen und Trinken schon lernen und akzeptieren und sollten Sie den Eindruck haben, dass die Trinkmenge deutlich zu gering ist und Ihr Kind dennoch nicht mehr trinken will, dann machen Sie aus dem Gemüsebrei einfach Gemüsesuppe. Die Ausgabe 2/2000 (März) des „buLLLetin - die andere Elternzeitschrift für den Still- und Erziehungsalltag" (die deutschsprachige Zeitschrift der La Leche Liga) beschäftigt sich unter dem Titel „Beruf und Berufung" mit dem Thema Stillen und Berufstätigkeit. Neben praktischen Tipps (Abpumpen, Aufbewahren von Muttermilch usw.) finden Sie in diesem Heft auch Erfahrungsberichte. Vielleicht ist der Inhalt dieses Heftes auch interessant für Sie. Das buLLLetin kann sowohl im Abonnement (unter der Adresse Fotorotar, Administration buLLLetin, Gewerbestraße 18, CH8132 Egg (ZH)) als auch als Einzelheft (buLLLetin Versand, Simone Kamer, Neumattstraße 20, CH3053 Münchenbuchsee oder auch beim Stillshop auf dieser Seite) bezogen werden. LLLiebe Grüße Biggi Welter


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