JenLuc
Guten Tag Frau Bader. Ich befinde mich bis September in Elternzeit. Ich hoffe, bis September wieder schwanger zu sein. Sicherlich werde ich dann wieder ein BV bekommen, wie in der ersten Schwangerschaft. Nun meine Frage: Ich bin am überlegen, bis September einen 450- Euro-Job zu machen. Meine Arbeitsstelle (eine Krippe) hat angefragt ob ich ein paar Stunden machen könnte. Wie wäre das dann mit meinem eigentlichem unbefristeten Vertrag? Könnte ich quasi bis September einen Zweitvertrag dort bekommen? Wie wäre es dann bei einer evtl. Schwangerschaft mit BV ab September- liegt die Lohnfortzahlung dann dem normalen, unbefristeten und eigentlichem Vertrag zugrunde und der evtl. Zweitvertrag für die Aushilfsstelle wird quasi aufgelöst? Und was ist, wenn ich was ganz anderes bis September mache? Darf ich das auf 450-Euro-Basis oder bin ich quasi meinem Arbeitgeber verpflichtet und darf nicht einfach während der Elternzeit woanders arbeiten? Ich hoffe, Sie können mir folgen und bedanke mich vielmals für Ihre Arbeit und Ihr Engagement hier. Es ist toll, dass es diese Möglichkeit hier gibt. Viele Grüße, J.P (Ein Danke auch an alle anderen Mitlesenden- u. helfenden wie zB. SEAGLD)
Hallo, Sie können einen Minijob machen. Frage ist eben, was vertraglich zu der Dauer geregelt ist. Eine Befristung bis zu einer neuen Schwangerschaft ist nicht möglich. Und durch die neue Schwangerschaft ändert sich auch erst einmal nichts an dem Minijob. Mit anderen Worten: Sie bekommen den BV-Lohn, den Sie ohne Schwangerschaft bekämen. Wenn Sie also hoffen, im September schwanger zu sein und den Minijob bis August befristen o bis zum Ende der EZ und sind nicht schwanger, müssen Sie Vollzeit arbeiten gehen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ich gehe in der Elternzeit bei meinem AG arbeiten. Mein eigentlich Vertrag zählt weiter, ich bekomme nur weniger Stunden ausgezahlt. Einige machen auch extra einen Vertrag nur für die Elternzeit (befristet), den dich aber eben nicht schlechter stellen darf. Sprich wenn du sonst 10 € die Stunde bekommst, muß der AG dir in der Elternzeit das gleiche zahlen. Du bekommst in einem BV immer das, was du auch ohne das BV bekommen würdest. Sprich, gehst du nicht arbeiten, gibt es kein Geld, Gehst Du Teilzeit arbeiten, dann gibt es bis Ende der befristung eben das Teilzeit-gehalt. Gehst Du Vollzeit arbeiten, oder läuft innerhalb des BV die Vollzeitstelle wieder an (weil Elternzeit zuende), dann bekommst du das Vollzeitgehalt. Vorzeitig beenden darfst Du die Elternzeit aber nicht um zB dann das vollzeit-Gehalt zu bekommen. Du darfst erst die Elternzeit vorzeitig beenden, wenn der neue Mutterschutz beginnt. Bei einem anderen AG darfst Du nur mit Zustimmung des jetzigen AG arbeiten.
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