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Hallo Frau Bader, im Juli bekomme ich unser 3. Kind. Ich bin aber z. Zt. noch bis zum 8.01.2004 im Erziehungsurlaub. Da unsere Tochter sehr schwierig ist und mein Mann ein tolles Angebot erhalten hat, würde er nun gerne für das nächste Kind mindestens 18 Monate Elternzeit beantragen. Von seinem AG ist dahingehend kein Einwand zu erwarten, da sich dieser AG ausgesprochen schwer tut, Eltern in der EZ Teilzeit zu gewähren. Mein Mann hätte nun die Möglichkeit während der EZ von zu Hause aus tätig zu werden wobei er nicht mal die 30 Wochenstunden überschreiten würde. Da ich anschließend die verbleibenden 18 Monate nehmen möchte, ist nun die Frage, ob ich in den knapp 2 Monaten (Januar/Februar 2004) wo sich das Ende des jetztigen EZ mit dem Ende der EZ meines Mannes überschneidet ebenfalls für das jüngste Kind EZ nehmen kann, auch wenn ich dann nicht arbeiten werde. Kurz gefragt, können beide Eltern gleichzeitig in EZ gehen, auch wenn nur ein Elternteil 30 Stunden arbeitet? Bis wann muß ich MEINEM AG von diesen Plänen informieren und muß ich ihm überhaupt sagen, dass mein Mann ebenfalls in EZ geht? Oh, und wenn wir schon beim Fragen sind: wie verhält es sich dann mit der Krankenkasse? Derzeit ist mein Mann in der BKK - während seiner Tätigkeit in der EZ wäre er wahrscheinlich privat versichert (ich bin mit den Kindern in meiner KK beitragsfrei versichert). Oder läuft das mit der BKK einfach weiter? mit Dank im Voraus Viviane
Liebe Viviane, Den EU kann jedes Elternteil nehmen, das in einem Arbeitsverhältnis steht. Sind beide berufstätig, steht ihnen frei, wer von ihnen Elternzeit nimmt und für welche Zeiträumen. Die Eltern können die Elternzeit auch untereinander aufteilen und sich bei der Elternzeit abwechseln. Für Kinder ab dem Geburtsjahr2001 kann die Elternzeit auch von beiden Eltern gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Wenn die Eltern wollen, können sie Anteile oder die gesamte Zeit gemeinsam nutzen. Die Elternzeit kann auf bis zu 4 Zeitabschnitte verteilt werden. Im EU ist man beitragsfrei weiterversichert. Sie sollten Ihren AG über den EU informieren, wenn Ihr Mann den Antrag stellt (8 Wo. vor Beginn). Gruß, NB
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