Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

bei Überschneidung: Elternzeit für erstes oder zweites Kind beantragen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: bei Überschneidung: Elternzeit für erstes oder zweites Kind beantragen?

Mrs-Brightside

Beitrag melden

Hallo! Ich wurde während der ersten Elternzeit erneut schwanger und habe diese nun vorzeitig beendet, um Mutterschutzleistungen in Anspruch zu nehmen. Mein 1. Kind ist bei der Geburt des Geschwisterchens ca. 20 Monate alt. Nach dem Mutterschutz möchte ich direkt wieder in EZ gehen, voraussichtlich bis zum 3. Geburtstag von Kind 2. Zusätzlich zur EZ von Kind 2 hätte ich noch EZ-Monate von meinem ersten Kind übrig. Macht es Sinn, erst die übrigen aufzubrauchen oder soll ich gleich die EZ für das 2. Kind beantragen? Bei einer Beratungshotline wurde mir gesagt, dass das momentan eigentlich keinen Unterschied macht, aber eventuell im Falle eines dritten Kindes. Der Zusammenhang ist mir leider nicht ganz klar geworden. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten und die Vor-/Nachteile der verschiedenen Szenarien erklären könnten. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich würde zunächst 2 Jahre für K 2 nehmen und dann den rest von K 1 (bis zu 24 Mo bis zum 8.Geb) und dann den rest von K 2. Wenn Sie ein 3. Kind bekommen könnte je nach Alter von K 1 der Rest verfallen Liebe Grüße NB


luvi

Beitrag melden

Hallo, Die Elternzeit kann bis zum 8. Geburtstag genommen werden. Wenn du noch ein 3. Kind bekommst und die Elternzeit an die 3 Jahre des zweiten a hängst und dann erst den Rest des ersten Kind nehmen möchtest, könnte es sein, dass dein ältestes Kind schon 8 ist und du dann keinen Anspruch mehr auf Elternzeit hast. LG luvi


Felica

Beitrag melden

Nimm erst 2 Jahre für Kind 2, dann den Rest für Kind 1 und dann den Rest für Kind 2. Man kann bis zu 24 Monate über den 3ten Geburtstag hinaus nehmen und hat bis zum 8ten Lebendjahr Zeit diese zu nehmen. Allerdings muss man sich bei der ersten meldung für 2 Jahre verbindlich festlegen. Deshalb mein Rat erst die 2Jahre für Kind 2. Selbst wenn ein 3tes Kind kommen sollte könnte man dann immer noch sehen.


85kathali

Beitrag melden

Ich würde erst ein Jahr für's neue Kind nehmen, da du das genommen haben musst, um die anderen zwei noch nach dem 3. Geburtstag nehmen zu können. Wenn du gleich für mindestens zwei Jahre in Elternzeit gehen willst, stelle den Antrag doch so, dass direkt drinsteht, dass du ein Jahr für's neue und ein Jahr für's ältere Kind nimmst.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, im Juli bekomme ich unser 3. Kind. Ich bin aber z. Zt. noch bis zum 8.01.2004 im Erziehungsurlaub. Da unsere Tochter sehr schwierig ist und mein Mann ein tolles Angebot erhalten hat, würde er nun gerne für das nächste Kind mindestens 18 Monate Elternzeit beantragen. Von seinem AG ist dahingehend kein Einwand zu erwarten, da ...

Hallo Fr Bader, meine Frau ist gerade mit unserem ersten Kind in Elternzeit. Sie erhält zum jetzigen Zeitpunkt Elterngeld (Höchstsatz) und hat zusätzlich seit 2 Monaten einen kleinen Stellenanteil 350Euro bei ihrem Arbeitgeber welcher beim Elterngeld rausgestürzt/verrechnet wird. Die eingereichte Elternzeit von 12 Monaten geht bis ca. 1.No ...

Hallo ich habe eine Frage und ich hoffe sie können mir weiterhelfen :). Ich bin wieder schwanger und mein ET ist voraussichtlich am 04.02.2023. Ich bin gerade noch in Elternzeit und bekomme auch noch Elterngeld von meinem ersten Kind das aber am 06.08.2022 endet. Danach arbeite ich wieder bis zum Mutterschutz im Dezember. Die Elternzeit von meinem ...

Hallo Frau Bader, ich habe die Hoffnung, dass Sie mir hier weiterhelfen könnten, da ich auf diese Frage in der Suche keine Antwort gefunden habe. Unsere Tochter soll voraussichtlich am 24.08.2022 auf die Welt kommen und mein Mann wird den 1. und 13. Lebensmonat Elternzeit beantragen. Mein Mann hat bereits im Oktober 2021 für 2022 seine Ur ...

Hallo Frau Bader, Mein ET ist am 01.01.2023. ich würde gerne zwei Jahre Elternzeit nehmen. Das Elterngeld wird dann dementsprechend gezogen auf zwei Jahre. Um für ein zweites Kind das volle Elterngeld erneut zu bekommen, wäre es ja von Vorteil schnellstmöglich erneut schwanger zu werden. Innerhalb welches Zeitraumes muss dies geschehen? Muss das z ...

Guten Tag, Ich habe im Juni 22 ein Kind bekommen und 3 Jahre Elternzeit (und Elterngeld plus) beantragt. Möchte ca. im August 23 wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen. Wenn ich im September 23 schwanger werde, bekomme ich dann das gleiche Elterngeld wie für das erste Kind ? Danke

Hallo Frau Bader, ich bin mit dem zweiten Kind in der 18. ssw schwanger. Das erste Kind trägt meinen Nachnamen - nun möchte mein Partner (unverheiratet) dass das zweite Kind seinen Nachnamen trägt. Ich bin im Internert nicht richtig fündig geworden, einmal heisst es Geschwister bei gleichen Eltern müssen den gleichen Nachnamen tragen und e ...

Guten Tag Frau Bader, mein befristeter Arbeitsvertrag läuft direkt zum Entbindungstermin meines ersten Kindes aus. Für das Erste bekomme ich dann ja dennoch ganz normal das Elterngeld. Mein Mann und ich würden gerne das zweite Kind auch relativ zeitnah bekommen, also 1,5-2 Jahre nach dem Ersten. Wenn ich nun 1 Jahr Elterngeld bekomme und dan ...

Hi zusammen, für mein erstes Kind (geboren 9/21) habe ich bisher neben dem Mutterschutz nur zwei Monate Elternzeit genommen und sonst immer Vollzeit gearbeitet. Aktuell bin ich nicht in Elternzeit und erwarte in 12/23 das zweite Kind. Zukünftig möchte ich die Elternzeit mehr nutzen und nach Möglichkeit für beide Kinder noch die maximale Zeit nehme ...

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl ...