Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zwei/drei Fragen zur Elternzeit

Frage: Zwei/drei Fragen zur Elternzeit

psychologica

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Hallo. Ich beginne im September, nach beinahe einem Jahr Elternzeit einen neuen Job, begrenzt auf 30 Stunden. Welche Vorteile hätte es die weitere Elternzeit mitzunehmen wenn der neue Arbeitgeber dies zulässt? Außer Kündigungsschutz. Ich würde eigentlich gerne das dritte Jahr Elternzeit aufheben für das erste Schuljahr meines Kindes. Das ist dann nur möglich wenn ich das zweite Jahr jetzt mache, richtig? Wenn ich die Elternzeit weitermachen kann und 30 Stunden arbeite und kein Elterngeld beziehe ab Jobanfang, kann ich dann verdienen so viel ich will? Nicht das ich das im ersten Jahr gezahlte Elterngeld zurückzahlen muss? Gibt es Fristen wie lange mein Arbeitgeber Zeit hat mich als in Elternzeit zu melden? Danke im voraus. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. sonst kein Vorteil 2. Man kann bis zu 12 mo. Bis zum 8. Geb aufheben 3. nach dem ersten Jahr darf man soviel verdienen wie man will Liebe Grüße NB


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