Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zuversdienst bei Elterngeldbezug

Frage: Zuversdienst bei Elterngeldbezug

Sockentaucherin

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Schönen guten Morgen, im Juli kommt unser 2. Kind zu Welt und wir sind momentan am überlegen wie wir am besten das Elterngeld für die 2 Jahre Elternzeit aufteilen. Mein Mann würde max. 2x 4 Wochen in Anspruch nehmen. Wenn ich nun einen Aushilfsjob auf 450 Euro Basis annehmen, würde dieses Geld dann auf mein Elterngeld angerechnet werden oder hätte ich diesen Zuverdienst tatsächlich on top? Mein Elterngeld wäre sowohl als Basis Elterngeld als auch Elterngeld Plus höher. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe Maren


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er muss nicht 2 x 4 Wochen, sondern 2 x 1 Monat nehmen. Bei Ihnen ist die Frage, wann Sie dazu verdienen wollen. Wenn gleich im ersten Lebensjahr ist es besser, EG-Plus zu nehmne, da wird weniger angerechnet. Liebe Grüße NB


Dojii

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Dein Mann MUSS zwei Lebensmonate nehmen, bei nur einem Monat hat er keinen Anspruch auf Elterngeld. Bei dir kommt es drauf an, welche Variante du nimmst: Wenn du Basiselterngeld wählst, wird der 450 EUR Job angerechnet, da es hier keinen Freibetrag gibt. Beim Elterngeld Plus hast du einen Freibetrag in Höhe von 50% deines durchschnittlichen Nettoeinkommens vor Geburt. Wenn du also mehr als 900 EUR netto verdient hast, werden die 450 EUR nicht angerechnet. Wenn du weniger verdient hast wird der Anteil angerechnet, der deinen tatsächlichen Freibetrag übersteigt.


Sockentaucherin

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Hallo Dojii, genau - er möchte 2 LM nehmen aber nicht am Stück. Muss er die auch gleich nach der Geburt beantragen und auch den Zeitraum schon festlegen? Wir wollten direkt nach der Geburt Urlaub und die Elternzeit irgendwann danach gesplittet. Verstehe - Basis Elterngeld macht ein Nebenjob also keinen Sinn. Dann werde ich ich wohl Plus nehmen. Danke sehr


Dojii

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Theoretisch muss er beide Monate zusammen dem Arbeitgeber mitteilen. Diese müssen aber nicht am Stück sein. Denn er bindet sich mit seinem ersten Elternzeitantrag für 24 Monate. Sprich wenn er da nur einen Monat reinschreibt sagt er verbindlich, dass er in den anderen 23 Monaten wieder arbeiten wird. Wenn er dann einen zweiten Monat nachträglich beantragt, kann der Arbeitgeber das ohne Begründung ablehnen, da dein Mann kein Recht auf den zweiten Monat mehr hat. Wenn dem Arbeitgeber diese 24-Monate-Bindung egal ist, dann geht es natürlich auch anders. Aber wenn der Arbeitgeber dann - warum auch immer - plötzlich doch den zweiten Monat ablehnt, habt ihr nichts gegen ihn in der Hand.


Sockentaucherin

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Eine Frage noch zum Zuverdienst. Meine Situation ist so, dass mein Sohn am 13.01.18 auf die Welt gekommen ist und ich 2 Jahre Elternzeit mit einem Jahr Elterngeld beantragt habe. Die letzen beiden Basismonate haben wir auf Elterngeld Plus geändert. Ende Juli 19 kommt nun das neue Baby auf die Welt. Wenn ich nun Elterngeld Plus beantrage, welches durchschnittliche Nettogehalt von vor der Geburt wird berücksichtigt? Tausend Dank für die tolle Hilfe


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