Josi115
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe die Elternzeit meines ersten Kindes aufgrund meiner zweiten Schwangerschaft vorzeitig beendet, um die Schutzfristen gem. MuSchG in Anspruch zu nehmen. Mein Arbeitgeber hat allerdings den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bisher nicht an mich gezahlt. Mein zweites Kind wurde zwischenzeitlich geboren. Was muss ich nun tun? Muss ich den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld schriftlich anfordern? Und ist es richtig, dass mein Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von meiner Krankenkasse wieder bekommt? Dann könnte ich ihm das ja vielleicht etwas schmackhafter machen. Sonst habe ich auch ein schlechtes Gewissen, da ich ja zwischenzeitlich gar nicht mehr gearbeitet habe... Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus! Josi
Hallo, ich würde mal freundlich anfragen. Aber er bekommt es über das U2-Verfahren wieder. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Es steht Dir zu. Hat er die Meldung zur Beendigung der Elternzeit sicher erhalten ? Dann nix anfordern, sondern anmahnen. Er bekommt es durch die Umlage 2 von der Krankenkasse wieder. Schlechtes Gewissen brauchst Du nicht zu haben, es steht Dir zu und fertig. Alles normaler Gang.
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