linar
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bei Ihnen sehr dankbar für Ihre Antwort für meine Frage am 17.04.14. Ich wünsche Ihnen, dass Sie schöne Feiertagen genießen haben. Die Situation: ich hatte immer sonntags und feiertags-Zuschläge und sie waren steuerfrei. Sie haben mir gesagt, dass Zuschläge für dern Gehalt der Beschäftigungsverbot mitgerechnet werden müssen (auch wenn die Arbeit am Sonntags nicht regelmäßig). Meine Fragen: 1- bleiben auch diese Zuschläge Steuerfrei bei Beschäftigungsverbot? 2- unter welchen Bedingungen werden die Überstunde und die Zuschläge für den Lohn der Beschäftigungsverbot nicht berücksichtigt? 3- wann bekommt die Schwanger der Grundlohn und nicht die durchschnittliche 3 Monaten ich bin Ihnen sehr sehr dankbar für Ihre Hilfe, und ich wünsche Ihnen eine schöne Woche. Ihre Linar
Hallo, 1. Sie bekommen einfach den Lohn normal weiter 2. Wenn Sie immer die Überstunden u Zuschläge bekamen, bleibt das so 3. Wenn sie gar nicht vorher gearbeitet hat Liebe Grüße NB
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