Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zuschläge bei Beschäftigungsverbot bleiben auch Steuerfrei

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zuschläge bei Beschäftigungsverbot bleiben auch Steuerfrei

linar

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bei Ihnen sehr dankbar für Ihre Antwort für meine Frage am 17.04.14. Ich wünsche Ihnen, dass Sie schöne Feiertagen genießen haben. Die Situation: ich hatte immer sonntags und feiertags-Zuschläge und sie waren steuerfrei. Sie haben mir gesagt, dass Zuschläge für dern Gehalt der Beschäftigungsverbot mitgerechnet werden müssen (auch wenn die Arbeit am Sonntags nicht regelmäßig). Meine Fragen: 1- bleiben auch diese Zuschläge Steuerfrei bei Beschäftigungsverbot? 2- unter welchen Bedingungen werden die Überstunde und die Zuschläge für den Lohn der Beschäftigungsverbot nicht berücksichtigt? 3- wann bekommt die Schwanger der Grundlohn und nicht die durchschnittliche 3 Monaten ich bin Ihnen sehr sehr dankbar für Ihre Hilfe, und ich wünsche Ihnen eine schöne Woche. Ihre Linar


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie bekommen einfach den Lohn normal weiter 2. Wenn Sie immer die Überstunden u Zuschläge bekamen, bleibt das so 3. Wenn sie gar nicht vorher gearbeitet hat Liebe Grüße NB


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