Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zur Frage vom 21.11.2005 - ob AG verweigern darf

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zur Frage vom 21.11.2005 - ob AG verweigern darf

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Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Der Betrieb hat leider unter 15AN. Betriebliche Gründe sehe ich keine - der AG hatte noch angegeben, dass er aus inhaltlichen und finanziellen Gründen den Mini-Job nicht gewähren kann und dass ich eben in der Zeit die Projekte nicht kontinuierlich betreuen könne. 1)Wenn ich ihm aber anbiete, dass ich mehr arbeite oder sogar Vollzeit, dann dürfte doch nichts mehr dagegen sprechen, oder? 2)Wenn ich direkt nach der Schutzfrist am ersten Tag im Büro erscheine und - mal angenommen - ca. 1Monat arbeite und in der Zeit einen Antrag (mit 8Wochen-Frist) auf EZ stelle, dann könnte doch auch da nichts dagegen sprechen, oder? Dann würde die EZ doch einfach später beginnen. Soviel ich weiß, besteht doch unmittelbar nach der Schutzfrist noch ein 4monatiger Kündigungsschutz, oder? Vielen Dank für Ihre Antworten. Mit freundlichen Grüßen, Tobitatze


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Vollzeit steht Ihnen vertraglich zu, sonst leider nichts 2. Doch, es gibt keinen Anspruch Gruß, NB


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