Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zulage leider keinen Schritt weiter

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Zulage leider keinen Schritt weiter

PUSCHL0102

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, leider bin ich noch keinen Schritt weiter und möchte mich auch nicht mit meinem Chef streiten. Würde ggf. sonst rechtliche Hilfe in Form eines Schreibens in Anspruch nehmen. Aber bevor ich dies mache wäre es lieb wenn sie mir nochmals ihre Einschätzung sagen könnten. Hier die Antwort meiner Personalentwicklung. Hallo Christiane, Herr .... und ich haben über die Poolzulage gesprochen. Die Poolzulage ist, wie ich dir bereits gesagt habe ein besonderes Steuerungsinstrument für den Chefarzt für „zusätzliche und individuelle Leistungen“ der jeweiligen Mitarbeiter und stellt eine rein freiwillige Zuwendung des Chefarztes dar. Er kann diese nach seinem Ermessen variabel für seine Mitarbeiter einsetzen. Ich bekomme diese Leistung von diesem Chef seit 10 Jahren und zwar monatlich auch im Krankheitsfall der in den 10 Jahren schon zwei mal vorgekommen ist. Einmal war ich leider über die 6 Wochen und einmal war ich 4 Wochen krank nach einer Op. Ich habe sie immer über meinen Gehaltszettel steuerpflichtig bekommen. Es tut mir leid das ich schon wieder auf Sie zu komme. Bin leider sehr ratlos im Moment weil ich das Geld halt mit einkalkuliert habe und auch eigentlich benötige..


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Mutterschaftslohn, Mutterschaftsgeld o Elterngeld? Frage bitte neu stellen mit dieser Zusatzinfo. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

das ist immer schlecht wenn man zugaben die nicht vertraglich vereinbart sind, mit einplant. denn jetzt hat der chef eben die möglichkeit, die zulage an einen andren zu vergeben. das ist bei meinem mann im geschäft auch so. da ist es auch nicht relevant, seit wann du das bekommen hast. ein kollege meines mannes hat das auch durch, nach 8 jahren. jetzt bekomtm eben jemand anders die zulage. mit sowas kann man doch nicht rechnen und planen. das ist ein zubrot...


PUSCHL0102

Beitrag melden

Liebe Frau Bader. Ich wollte noch kurz etwas ergänzen bevor Sie antworten. Ich habe das Geld nicht einfach so von meinem Chef bekommen sondern das ist ein klare leider mündliche Absprache gewesen die immer über mein Gehalt also mein Gehaltszettel mit Steuern und Versicherungen ect. bezahlt wurde. Auf Grund dieser Zulage habe ich in all den Jahren nie nach einer Gehaltserhöhung gefragt ausser eben die tariflichen die vereinbart wurden. Es wurde nie neu verhandelt sondern es warr durch unsere Absprache klar das die bezahlt wird bei mir, bei ihm und auch bei der Personalentwicklung über mein Gehalt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin momentan in Elternzeit bis Anfang 2024. Mein Sohn ist am 02.03.2022 geboren und ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ich erhalte elterngeld plus das auf die 2 jahre verteilt ist. Ich bin ganz zu Hause und habe noch nicht wieder angefangen nebenher zu arbeiten. Mein Arbeitgeber hat uns gestern mi ...

Hallo, Meine Elternzeit endet im Sommer 2023. Nun haben mein Partner und ich bald wieder vor schwanger zu werden. Vermutlich fällt die Geburt aber auf nach der Elternzeit. Was passiert dann? Gehe ich im Sommer dann ganz normal arbeiten bis zur Geburt? Ich bin beim Zahnarzt beschäftigt und bekam ein BV bei meiner ersten Schwangerschaft, da a ...

Hallo Frau Bader, Ich arbeite im öffentlichen Dienst als Angestellte und bin seit Januar schwanger. Seit Mitte April bin ich in einem individuellen Beschäftigungsverbot. Letzten Monat erhielt ich eine Nebenabrede zu meinem Arbeitsvertrag, da uns eine lang versprochene persönliche Zulage nach TV-L 16 (5) gewährt wurde (für den Zeitraum 1.1.22 -31 ...

Ich bin in der 10. SSW und habe soeben Beschäftigungsverbot erhalten. Mein Chef geht ab Oktober in den Ruhestand (Praxisübernahme ist noch nicht sicher ). Was ist mit dem Mutterschutzlohn? Wer zahlt weiter ? Die Krankenkasse ? Oder verliere ich den Anspruch?

Guten Tag Frau Bader, Mein Mann und ich sind aktuell das 2. Kind am planen (erste Kind ist nun ein Jahr). Mir stellt sich die Frage, wie die Finanzelle Situation bei einer erneuten Schwangerschaft aussieht… Ich habe 6 Monate Basiselterngeld erhalten und bekomme noch bis zum 1.08.23 Elterngeldplus. zusätzlich gehe ich als 450 Euro Kraft auf mein ...

Hallo. Befinde mich zur Zeit in Elternzeit. Diese Endet Ende September. Habe Psychische Probleme aufgrund einer erneuten Fehlgeburt.Mutterkindkur beantragt. Psychotherapeuten auf der Suche nach einem Termin. Durch Hausarzt krankgeschrieben. Noch keinen neuen Arbeitsvertrag da keine Kindsbetreuung. War Vollzeit vor Schwangerschaft beschäfti ...

Ich hatte zum 01.09.23 die Zusage für ein Kita platz doch nun bekomme ich die Email das die Eingewöhnung erst zum 01.10.23 stattfinden kann, da es Personalmangel gibt. Nun heißt es nicht mehr Oktober sondern Ende des Jahres ?? Meine Frau ist schwanger mit dem nächsten Baby und der Geburtstermin ist auch zum Ende des Jahres nun die Frage: Kann ...

Im September wurde ich in meinem Teilzeitjob 30std dauernachtschicht in einer spielhalle gekündigt trotz Schwangerschaft worauf ich eine Anwältin beauftragt habe die auch zügig eine Kündigungschutzklage eingereicht hat. Im Oktober wurde dann mein ausstehendes Gehalt nicht pünktlich gezahlt sondern erst 5 Tage später worauf ich wieder meine Anwäl ...

Hallo mein Partner hat sich nun zwei Wochen vor der Geburt von mir getrennt . Er hat Werder die Vaterschaft anerkannt noch das Sorgerecht . Das Sorgerecht möchte ich ihn nicht annerkennen. Da schon in der Beziehung alles so sein musste wie er will. Die Kommunikation stimmt leider so garnicht . Er wirst mir sicher versuchen das Sorgerecht wegzunehme ...

Hallo, ich befinde mich seit Mitte Dezember im ärztlich auferlegten Beschäftigungsverbot. Ich habe von meinem Arbeitgeber eine befristete Zulage für Mehraufgaben erhalten (Standortbetreuung). Die Zulage hat er jetzt ab dem 01. Januar 2024 widerrufen. Ist das rechtens so? Vielen Dank!