Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

zulässige Bedingungen bei Teilzeit?

Frage: zulässige Bedingungen bei Teilzeit?

ergoteuse

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Mein Mann war zwei Jahre in Elternzeit und möchte im Oktober mit 25 Stunden im alten Betrieb wieder anfangen. Jetzt wurde sein Antrag bewilligt, aber nur unter der Bedingung, dass er künftig im Schichtdienst inkl. Nacht und Wochenende arbeitet. (Vor Elternzeit war er Mo. - Fr. tätig.) Ich arbeite Vollzeit. Mein Mann muss also reduzieren, um die Kinder nach der Krippe zu betreuen (was mit Schichtdienst nicht möglich ist). Ist es rechtlich zulässig, diese Bedingungen seitens des Arbeitgebers zu stellen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, was steht im Vertrag? Zumindest aus Gewoohnheitsrecht wird er es eher nicht müssen. Aber eigentlich ist es doch gut, wenn er am WE arbeitet - da sind Sie dann da Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Welche Arbeitszeiten stehen denn im Arbeitsvertrag ?


Nelie1113

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Ich sehe das etwas anders. Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht, dann besteht dieser aber auf alle Fälle mündlich. Das heißt, das normale Arbeitsgesetz gilt hier. Nachträglich Befristungen zu machen ist gesetzlich nicht zulässig. Ich würde hier auf keinen Fall raten, nichts zu sagen von der Schwangerschaft. Schließlich geht es hier bei dem Beschäftigungsverbot um eine Gefährdung des Kindes. Also unbedingt die Schwangerschaft anzeigen und hier kein Risiko eingehen. Grüße


Nelie1113

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irgendwie ist gerade der Wurm drin ,die Antwort sollte unter eine andere Frage. Entschuldigung


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