Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zu Resturlaub aus Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zu Resturlaub aus Beschäftigungsverbot

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Hallo Frau Bader, ich habe gerade die Frage über den Resturlaub aus BV einige Beiträge unter mir gelesen und bin jetzt etwas durcheinander. Die Mutter war doch von einer EZ in die nächste EZ gegangen und arbeitet jetzt erst wieder bei ihrem alten AG. Sie hatte bisher doch keine Möglichkeit den Urlaub zu nehmen. Wieso ist er dann verfallen? Wo kann man diese Fristen nachlesen? Nun zu meiner Frage: Ich war vor der Geburt 04/07 ebenfalls in einem BV und befinde mich bis 04/10 in EZ. Ist mein Resturlaub (mir wurde damals ca. 1 Jahr immer Urlaub gestrichen, so dass ich den meisten Urlaub nicht nehmen konnte + Urlaubstage aus dem BV) ebenfalls verfallen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Cutter26


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann dien Resturlaub nur bis in das Jahr nach dem Ende der EZ nehmen, § 17 BEEG. Wenn das wegen neuer EZ nicht geht, verfällt er. Ich weiß nicht, ob das bei Ihnen noch möglich ist, aber man kann folgenden Trick anwenden: Nach der 1.EZ geht man für die Tage des Urlaubes wieder arbeiten (also nur theoretisch), und beantragt dann mit Frist 7 Wo. neue EZ Liebe Grüsse, NB


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