StolziMami26
Hallo Frau Bauer, Ich wende mich an Sie weil mir in meiner Firma keiner eine genaue Antwort geben kann. Ich habe am 3.2.15 meine Tochter bekommen. Blieb das erste Jahr Zuhause und das zweite Jahr war ich ebenfalls in Elterntzeit aber in einer teilzeitbeschäftigung. Das zweite Jahr Elterntzeit endete eigentlich am 2.2.17. Ich hatte Ende 2016 ein Schreiben für den AG aufgesetzt das ich nicht wieder in die Vollzeitstelle möchte und gerne den alten teilzeitvertrag Beibehalten möchte. Dieses wurde mir allerdings nicht schriftlich bestätigt. Nur telefonisch mitgeteilt das sie das schreiben erhalten hatten. Nun habe ich ende 2016 erfahren das jch erneut schwanger bin und bin seit Januar 2017 im Beschäftigungsverbot. Jetzt ist meine Frage. Bleibe ich in der Teilzeitstelle oder geh ich wieder in die Vollzeitstelle da mir ja nix bestätigt wurde. Wurde gerne mein Elterngeld berechnen aber diese Frage macht es mir schwer. Vielen Dank und auch an die mir helfen können.
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Ich kann Ihrem Post nicht entnehmen, ob Sie jetzt im dritten Jahr Elternzeit sind oder nur zwei Jahre genommen haben. Allein Ihr Schreiben führt nicht dazu, dass der Vertrag geändert ist, denn hierzu würde es in irgend einer Weise einer Zustimmung des Arbeitgebers bedürfen. Liebe Grüße NB
StolziMami26
Hallo und vielen Dank für die Antwort. Ich habe nur 2 Jahre Elternzeit beantragt gehabt.
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