Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zahlungseingang einer Rechnung während Mutterschaftsgeld

Frage: Zahlungseingang einer Rechnung während Mutterschaftsgeld

Danwar

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Liebe Frau Bader, neben meiner Angestelltentätigkeit habe ich auch Einkünfte aus einer geringfügigen Selbstständigkeit und habe auch die Mischeinkünfte bei der Beantragung des Elterngeldes angegeben. Aufgrund der Schwangerschaft habe ich keine neuen Aufträge angenommen und nur noch alte Arbeiten vor dem Beginn des Mutterschutzes vor der Geburt erledigt. Jetzt wurde eine Rechnung von Januar erst während des Mutterschutzes und Bezug des Mutterschaftsgeldes beglichen. Wirkt sich das auf das Elterngeld aus? wo muss ich das angeben? Während der Antragsstellung habe ich nicht bedacht, dass der Zeitraum während des Muttergeldes ja bereits zum Elterngeldzeitraum zählt bzw. auch nicht mit so einem späten Zahlungseingang gerechnet. Aktuell befinde ich mich noch im Mutterschutz und warte auf den Steuerbescheid, um diesen für die Fertigstellung des Elterngeldantrages nachzureichen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei Mischeinkünften ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr entscheidend. Insofern spielt es keine Rolle. Liebe Grüße NB


Felica

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Ist doch in deinem Falle ohne Belang. Für die Höhe deines EG gilt das Einkommen das du im Kalenderjahr 2018 hattest. Nicht das in den 12 Monaten vorher. Und da EG geringer ist wie mutterschutzgeld, kommt es auch eh nur zur Auszahlung des Mutterschutzgeld.


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