Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zahlungen während Beschäftigungsverbot?

Frage: Zahlungen während Beschäftigungsverbot?

JoannaLena

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Guten Tag Frau Bader, ich habe einige Fragen: 1. Muss der AG das komplette Gehalt bei BV weiter zahlen ohne Kürzung? 2. Bekommt der AG den kompletten Lohn von der Krankenkasse wieder?- Oder bleibt er auf manchen Kosten sitzen? 3. Mein AG reagiert weder auf meine Mails noch auf meine Anrufe seit ich ihm von der SS erzählt habe. Falls ich ein BV bekomme, muss er dann in jedem Fall weiter zahlen? Bzw. kann er sich irgendwie davor drücken? 4. Trotz mehrfachen bitten bekomme ich auch meine Gehaltsabrechnung nicht. Welche Berechnungsgrundlage könnte man alternativ für Krankengeld nehmen?(z.B.: Kontoauszug und Arbeisvertrag?) 5. Welche finanziellen Vorteile hat ein BV für den AG? 6. Wäre in dem Fall vllt doch Krankengeld sicherer? 7. Wenn man ins Krankengeld rutscht, kann ich dann noch ins BV wechseln falls möglich? 8. Die Woche vor meiner Krankschreibung wegen SS Beschwerden war ich bereits eine Woche wegen etwas anderem krankgeschrieben. 8.1 Ab welcher Woche wird für das Krankengeld gezählt? Ab der ersten Woche der SS- Krankschreibung oder bereits die Woche davor? 8.2 Wie lange muss der AG Lohn zahlen? Herzlichen Dank!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja 2. Ja 3. Kann er nicht 4. Wieso? Die KK hat doch die Informationen 5. Keine 6. ?????Sie haben da kein Wahlrecht 7. Nein. Krankengeld geht vor 8. 6 Wochen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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1. Ja. 2. Nur wenn die Erstattungsvoraussetzungen vorliegen, d.h. wenn es keine andere Möglichkeit der unschädlichen Weiterbeschäftigung gibt, das generelle BV durch den AG die einzige Möglichkeit ist. Dann ja. 3. Wenn der Arzt ein BV ausstellt, muss der Lohn weitergezahlt werden, solange der Arbeitsvertrag läuft. Wenn nicht, bleibt nur der Gang zum Arbeitsgericht. 5. Finanzielle Vorteile sind kein Grund eines auszustellen, daher erübrigt sich die Frage. 7. Nur wenn Arbeitsfähigkeit gegeben ist, sonst bleibt es bei der Krankschreibung.


Mitglied inaktiv

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Bitte nimm zum Gewerbeaufsichtsamt bei deinem Bundesland Kontakt auf. Die Mitarbeiter dort sind sehr nett und wissen genau was nun zu tun ist. Dein AG muss nämlich eine Gefährdungsanlayse machen und die Schwangerschaft auch dem Gewerbeaufsichtsamt melden.


Kristiiin

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Also sorry, aber das ist jetzt das 3. oder 4. Mal, dass Sie solche Fragen stellen und mit der Geschichte vom Pferd kommen, Ihr AG würde Sie ignorieren. Jedes Mal gab es ausreichend professionelle Antworten!! Planen Sie ein BV oder was ist Ihr Problem?! Die Gehaltsabrechnung können Sie einfach abholen! Natürlich hat Ihr AG KEINEN VORTEIL DURCH IHR BV. Geht's noch? Könnte so weiter machen... Sie haben keinen Bock auf Arbeit oder?


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