Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zahlung bei Krank in Zeitarbeitsfirma

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zahlung bei Krank in Zeitarbeitsfirma

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Hallo Frau Bader, ich bin seit Feb.04 bei einer Zeitarbeitsfirma unbefristet angestellt uns bin seither an die selbe Firma "ausgeliehen". Mein Vertrag sieht allerdings vor wenn ich nicht "in Arbeit" bin bekomme ich nur 65% meines Gehaltes. Mein FA hat vor ein Beschäftigungsverbot auszustellen. Damit würde ich dann der Firma natürlich nicht mehr zu Verfügung stehen und durch eine neue Leasingkraft ersetzt werden. Bekomme ich dann nur die 65% gezahlt? Ein weiteres Problem ist, dass mein Mann (Beamter) zum 15.03.05 versetzt wird. Der Umzug findet aber erst nach Fertigstellung des Hauses statt. Dies wird erst Ende Mai 2005 sein. Kann ich trotzdem schon kündigen und bei meiner Familie, die nur ein paar Kilometer weg wohnt vom neuen zu Hause, bleiben? Mein Mann ist ja bereits ab März dort.Dann könnte ich mich um eine Hebamme kümmern und um die Geburtsvorbeteitung (die ich dann mit meinem Mann zusammen machen könnte). Danke und viele Grüsse


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ihr AG (Zeitarbeitsfirma) muss den Lohn zahlen 2. Ja, aber dann gibt es keinen Lohn mehr. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, was sicher noch wichtig wäre, ich bin in der 16.SSW und ET ist in der letzten Juliwoche. Gruss


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