Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Worauf muss ich achten bei Elternzeit K1 wenn K2 kommt?

Frage: Worauf muss ich achten bei Elternzeit K1 wenn K2 kommt?

Vorfreude

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Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit von K1, im dritten Jahr. Bald kommt K2 und die Elternzeit von K1 ist noch nicht "aufgebraucht". Muss ich bei der Beantragung der neuen Elternzeit beim Arbeitgeber irgendwelche Formulierungen beachten? Wie werden mir die verbleibenden Monate der K1-Elternzeit "gutgeschrieben", damit ich sie ggf. noch zu einem späteren Zeitpunkt nehmen kann (z.B. Einschulung)? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, am Tag vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist beenden Sie die Elternzeit. Dann bekommen Sie das volle Mutterschaftsgeld. Die restlichen Monate von Kind eins können Sie bis zum achten Lebensjahr des Kindes nehmen. Ob es hierfür der Zustimmung des Arbeitgebers Bedarf kommt darauf an, wann Kind eins genau geboren ist. Liebe Grüße NB


malini

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Beende auf jeden Fall die EZ zum neuen Mutterschutz, die übrige Zeit kannst du mit Genehmigung des AG auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen lassen.


Vorfreude

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Danke für die Antwort. Muss ich das mit der restlichen Elternzeit von K1 schriftlich beim Arbeitgeber einreichen? Oder reicht dazu ein Satz im Antrag auf die Elternzeit für K2?


malini

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Ich hab's in die EZ-Meldung von Kind 2 geschrieben mit der Bitte, es mir zu bestätigen.


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