Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Worauf habe ich Anspruch ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Worauf habe ich Anspruch ?

Marina123

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Hallo Frau Bader , habe viel im Internet gelesen , aber es ist halt nichts was mir wirklich weiter hilft oder meine Fragen beantwortet. Und zwar ist es es so : ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit bis Juni 2013,meine Tochter ist 30 Monate alt.Nun bin ich erneuert schwanger (6. Woche ). Vor der Geburt meiner Tochter habe ich auf 430 Euro Basis gearbeitet,mein Vertrag endete dann kurz nach Eintreffen der Mutterschutzfrist. Mein Mann war arbeitslos bis er dann vor etwa 1,5 Jahren einen befristeten Vertrag bekam,dieser endet kommenden Juli,ob er verlängert wird steht halt in den Sternen. Meine Frage nun : was steht mir nun finanziell eigentlich zu ? Zur Zeit ist unser Einkommen der Lohn meines Mannes , was variiert,je nach Schichtzulage ,Akkord usw. ( liegt so bei 1500 bis 1700 Euro )und das Kindergeld, ich bekomme nichts ,da mein Mann dafür zu gut verdient. Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld , Elterngeld oder sonstiges ? Was darf ich alles beantragen ? Vielen lieben Dank im Vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. www.mutterschaftsgeld.de (=Einmalzahlung) 2. Elterngeld ja 3. Sonst verdient Ihr Mann wohl zu viel Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Hallo, nach der Geburt bekommst du Elterngeld in Höhe von 300 Euro. Und Kindergeld fürs zweite Kind, geschwisterbonus bis das erste Kind 3 ist meine ich. Ganz ehrlich, ich finde du kümmerst auf sehr hohem Niveau,sorry das Geld was ihr habt haben andere für 4 Personen. Was willst du noch beantragen, dein Mann verdient dafür zu viel wie du ja selber sagst. Also schätze ich mal das ihr schon versucht habt Wohngeld, Hartz 4 , kinderzuschlag usw. zu beantragen oder?


Marina123

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nein, beantragt haben wir gar nichts und es auch nicht versucht und hatte es nicht vor.Ich weiß es nur aus einigen Vorgeschichten dass ich nichts bekommen werde, auf Grund des Lohnes von meinem Mann. Ich wollte mich nur informieren, da ich das schon zu oft erlebt habe dass ein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird und das war´s dann und da dann alles auf einen Zeitraum fallen würde, die Geburt des zweiten Kindes.


CKEL0410

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Hallo, dein Mann muss sich ja so oder so 3 Monate vor abluf des Vertrages Schonmal beim aa melden, damit die bescheid wissen wenn der Vertrag ausläuft, dann bekommt ihr sicher Unterstützung


Sternenschnuppe

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Erst einmal Glückwunsch zur Schwangerschaft. Elterngeld bekommt ihr auch jeden Fall 300€ , wird im Falle von Sozialleistungen aber voll angerechnet, denn Du hast ja durch das Kind keinen Lohnausfall. Ist dein Kind betreut ? Man kann ja auch schwanger arbeiten, dann würde Euch nicht das volle Elterngeld angerechnet, wenn es teilweise auch erarbeitet wurde. Dein Mann soll sich jetzt schon umsehen und Bewerbungen schreiben, sollte sein Vertrag nicht verlängert werden. Ansonsten greifen dann vielleicht Wohngeld und Kindergeldzuschlag wenn alles schief geht.


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