Mitglied inaktiv
Hallo Ich habe eine Frage zum finanziellen. Ich habe seit dem 02.03.09 ein Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin erhalten. Ich bin noch bis zum 30.06.09 bei meinem jetztigen Arbeitgeber unter Vetrag. Der Vertrag wird nicht verlängert. Bis zum Vertragsende bekomme ich weiterhin mein Gehalt von meinem Arbeitgeber. Aber was ist danch?? Wer zahlt dann weiter für mich??? Muß ich mich Arbeitslos melden und bekomme Arbeitslosengeld oder muß ich mich an die Krankenkasse wenden?? Mein Kind soll zum 26.09.09 auf die Welt kommen. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen und bedanke mich schon mal bei Ihnen. Liebe Grüße Yvonne
Hallo, schnellstens zur Arbeitsagentur und sich melden (Frist bei befristetem Vertrag ist 3 Mo, sonst Sperre). Es gibt oft Aerger zu der Frage, ob man ArbGeld I erhàlt, wenn man ein BV hat. Grundsätzlich stimmt es, dass Sie nur dann Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Jedoch entfaltet ein von einem Landessozialgericht gefälltes Urteil natürlich eine gewisse Indizwirkung; es kann also durchaus angenommen werden, dass auch andere (Landes-)Gerichte dieser Auffassung folgen werden, zumal die im Urteil des Sozialgerichts Frankfurt/Main (AZ: S 33 AL 854/05) vertretene Argumentation nicht von der Hand zu weisen ist: „Wegen des Beschäftigungsverbots könne die Klägerin kein Arbeitsentgelt, kein Arbeitslosengeld und kein Krankengeld bekommen. Dies widerspreche dem im Grundgesetz verankerten Schutz der werdenden Mutter. Ohne die Zahlung von Arbeitslosengeld sei die Klägerin gezwungen, das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot zu missachten und sich trotz der Gefahr für ihr Kind eine Arbeit zu suchen.“ Nach dem genannten Urteil des Gerichts hat die Arbeitsagentur also von einer fiktiven Verfügbarkeit auszugehen. Daneben besteht ein Anspruch gegen den KV. Liebe Grùsse, NB
Mitglied inaktiv
ansonsten ggf. Sozialhilfe beantragen... Grüße Peeka
Mitglied inaktiv
Du musst dich eigentlich bereits längst arbeitslos gemeldet haben (3 Monate vor Ende der Befristung, sprich spätestens am 31.3. hättest du beim Amt gewesen sein müssen). Du bekommst Arbeitslosengeld, auch mit BV. Lass dir dort nix anderes einreden, Frau Bader hat hier schon öfters ein Urteil dazu veröffentlicht. Du wirst allerdings eine Sperrzeit vom Amt bekommen (ich glaube eine Woche) wegen verspäteter Meldung. Also gleich morgen ab zum Amt. Von der Krankenkasse bekommst du dann das Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. LG Arlett
Mitglied inaktiv
Bei mir war es ähnlich und ich habe KEIN geld bekommen da man nicht vermittelbar ist entweder bekommst du von der ARGE geld oder eben vom Kindesvater, so war es bei mir
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