Lieblingsfrau
Ich absolviere derzeit ein duales Studium. Durch meinen Arbeitgeber bin ich im öffentlichen Dienst tätig. Für die Dauer des Studiums (3,5J.) bin ich sogar verbeamtet worden. Derzeit befinde ich mich im 3. Semester. Mit meinem Arbeitsvertrag habe ich mich dazu verpflichtet, nach meinem Studium noch 5 Jahre im öffentlichen Dienst zu arbeiten. Würde die Elternzeit von diesen 5 Jahren abgezogen werden? Oder würde diese sich um den Zeitraum der Elternzeit verlängern? Wie würde es aussehen, wenn ich im Studium bereits schwanger wäre? Würde ich nach dem Studium dann erstmal keinen Arbeitgeber haben? Könnte ich die Elternzeit direkt an das Studium anschließen? Danke schon mal Frau Bader!
Hallo, das hängt vom Arbeitgeber ab. Bei vielen öffentlichen Stellen verlängert sich der Vertrag um die Elternzeit. Liebe Grüße NB
Ani123
Wenn du während der 5 Jahre Arbeit in EZ gehst, dann ist das so. Die Jahre laufen weiter. In deinem Vertrag steht drin, dass du nach den 3.5 Jahren Studium direkt 5 Jahre da arbeiten wirst. Das ist fix. Wirst du während des Studiums schwanger stellt sich eher die Frage, wie du da dein Studium in vorgeschriebener Zeit beenden willst? Arbeit geht direkt in Studium über. Also könntestcdu dann in EZ gehen.
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