Psychomeike
Guten Tag Frau Bader, mein Mann und ich erwarten im Juni 2015 Zwillinge (Stichtag 19.06.15). Abgesehen davon, dass mich die Änderungen der Elterngeldregelungen für Zwillinge ziemlich geschockt haben, gibt es ein paar Punkte, bei denen ich keine einheitlichen Informationen finde. 1.) ich habe gelesen, dass es bei Zwillingen ab 2015 4 Partnermonate gibt. Stimmt das? Oder gilt das nur, wenn beide schon Teilzeit arbeiten? 2) auf der Seite des Familienministeriums finde ich folgenden Text: "Die Regelungen zum Mehrlingszuschlag bleiben unberührt, sodass sich das Elterngeld wie bisher für jedes Mehrlingsgeschwisterkind um je 300 Euro erhöht." Der Elterngeldrechner gibt mir aber nur einmalig einen Zuschlag von 300 Euro an - was stimmt? Danke und herzliche Grüße Meike
Hallo, Zum 01.01.2015 wird das doppelte Elterngeld für Mehrlingseltern wieder abgeschafft. Die vier Partnermonate gibt es erst für Kinder, die ab dem 1.7.2015 geboren sind. Sie bekommen dann das Elterngeld plus den Geschwisterzuschlag. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Frage 2) Wenn du doch Elterngeld für Kind A bekommst, erhältst du einmal den Mehrlingszuschlag von 300 Euro für Kind B. Oder interpretierst du: Elterngeld + Zuschlag für Kind A + Zuschlag für Kind B = Elterngeld + 600 Euro? Gruß Sabine
Psychomeike
Hallo Sabine, danke für die Antwort. Genau, das war meine Interpretation. "für jedes Mehrlingskind" heißt für mich "für jedes". Oder ist "für jedes zusätzliche" gemeint? Viele Grüße Meike
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