Jule.E
Halle Frau Bader, ich möchte gern wissen, wieviel Urlaub mir aus 2015 tatsächlich zusteht um meinen Wiedereinstieg in meinen Job zu planen und meinen AG zu informieren zu können. Hier die Fakten: U-Anspruch 2015 29Tage (noch keinen Tag verbraucht durch sofortiges BV) ET 21.09.2015 MS nach der Geburt bis 15.11.2015 Elternzeit geplant ab 16.11.2015 für 1 Jahr Mein Chef berechnet mir einen Anspruch von 22 Tage für 2015, was ich nicht wirklich nachvollziehen kann, denn ich bin der Meinung und lese aus den Gesetzen, dass mir auch im MS nach der Geburt Urlaub zusteht. Ist meine Annahme richtig oder liege ich falsch? Wieviel Urlaub steht mir also zu? Danke für Ihre Antwort. J.Enke
Hallo, ein Urlaubsanspruch haben sie nur für die Monate nicht, in denen sie komplett in Elternzeit gewesen sind. Bei Ihnen also im Dezember. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nur für den Dezember hast Du keinen Anspruch. Also 11/12 sind 26,5 Tage. War schon welcher genehmigt vor dem BV ? Elternzeit geht immer ab Geburt, also ab 21.09. wenn es pünktlich ist. Melden innerhalb einer Woche nach Geburt, da man sie aktiv erst nach dem Mutterschutz nehmen kann.
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