Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel resturlaub steht mir aus dem mutterschutz bei teilzeit zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wieviel resturlaub steht mir aus dem mutterschutz bei teilzeit zu?

weiniweini

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Sehr geehrte frau bader, Wieviel urlaub steht einem bei einer aufnahme der arbeit in der elternzeit (3tage/woche) und einem restanspruch von 17 tagen aus dem mutterschutz (damals vollzeit) zu? Wird der urlaub dann wie bei teilzeit anteilig gekürzt? Mit freundlichen Grüssen, A.S.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Die 17 Tage von vor dem MuSchu werden gar nicht gekürzt. Die 17 Tage bleiben 17 Tage. Und vom normalen Jahresurlaubsanspruch gibt es bei einer Verkürzung von der 5-Tage-Woche auf die 3-Tage-Woche nur noch 3/5 vom Jahresurlaub. Hattest du früher bei einer 5-Tage-Woche 25 Tage Urlaub, sind es bei einer 3-Tage-Woche noch 15 Tage. Gruß Sabine


weiniweini

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Hast du vielleicht die genaue Stelle des Gesetzestextes parat, damit ich mich darauf beziehen kann? Danke schon mal für die Antwort


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