Lissje1980
Sehr geehrte Frau Bader, Ich war bis zum 1.2.2019 in Elternzeit, ohne Einkommen, und bin nun in der 33 SSW. Aufgrund einer Liegeschwangerschaft mit Frühgeburtsbestrebungen habe ich ab dem 2.2.2019 Beschäftigungsverbot erhalten. Entbindungstermin ist der 21.04.2019,wobei ich vermutlich am 8.4 einen Kaiserschnitt bekomme Habe nun für den Monat Februar volles Gehalt bekommen. Am 10.03.2019 komme ich ja in den Mutterschutz. Nun habe ich ja nur für Februar Gehalt bekommen. Wieviel Mutterschaftsgeld steht mir nun zu mit einem Monat Gehalt und wieviel Elterngeld? Vielen lieben Dank und viele Grüße Ela
Hallo, BV ist hier falsch - AU wäre richtig. Es liegt ja nicht am Betrieb. Da die Zeit aber weniger als 6 Wo. zu sein scheint, ist das nur ein Abrechnungsproblem mit der KK/ dem Ag. Ihnen steht MG nach dem VZ-Lohn zu, außerdem EG nach dem Lohn der letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG und EG bis zum 14 LM von K1 Liebe Grße NB
Felica
Mutterschaftsgeld ganz normal, also bis zu 13 € pro Tag von der KK, restliche Differenz vom AG. Wie viel EG es wird hängt davon ab wann dein erstes Kind geboren wurde und ob du 12 Monate EG bekommen hast oder 14 Monate. Über die 14 Monate hinaus spielt keine Rolle. Wie lange in EZ ist dagegen egal. Im schlechtesten Fall wird es also der Mindestsatz.
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