Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel Geld bekomme ich bei Beschäftigungsverbot beim zweiten Kind?

Frage: Wieviel Geld bekomme ich bei Beschäftigungsverbot beim zweiten Kind?

tiger9

Beitrag melden

Hallo Frau Bader! Ich hoffe Sie können mir helfen! Ich habe Elternzeit für mein 1.Kind bis Okt.13 beantragt.Wollte aber ab Okt.12, wenn mein Sohn 1 Jahr wird wieder in Tz(30std.) arbeiten gehen.Vor der Geburt habe ich in Vz gearbeitet. Nun bin ich wieder schwanger und werde ein Beschäftigungsverbot bekommen. Bekomme ich vom Arbeitgeber dann mein volles Gehalt oder Tz Gehalt, da ich ja meine Tz-Stelle nicht antreten konnte! Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn es einen Vertrag über die TZ gibt, bekommen Sie das TZ-Gehalt Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

Hast du es schriftlich, dass du in TZ wieder anfängst? Dann bekommst du das TZ-Gehalt. Hast du nix schriftliches, dann bekommst du nix, wenn dein AG dir die TZ-Stelle verweigert. Optimal für dich wäre es, könntest du ab dem 1. Geburtstag des Kindes die EZ beenden (zustimmungspflichtig). Dann bekämst du im BV das volle Gehalt. Spätestens zum Beginn des neuen Mutterschutzes solltest du die erste EZ beenden (nicht zustimmungspflichtig), dann bekommst du während des Mutterschutzes das volle MuSchu-Geld. Gruß Sabine


tiger9

Beitrag melden

danke für deine antwort. ich habe noch nichts schriftliches von meinem ag. besteht dann nicht mein vertrag wie es vor der 1. schwangerschaft war? sprich müsste er mir nicht mein volles gehalt wieder zahlen? wenn er der elternzeitverkürzung nicht zustimmt bekomme ich bei einem bv nichts bis zum mutterschutz?wie sieht es bei krankschreibung aus? lg


SumSum076

Beitrag melden

Klar, besteht weiter dein alter Vertrag! Aber du bist ja noch in Elternzeit. Und während der Elternzeit bekommst du weder bei Krankschreibung noch beim BV Geld. Am Besten (finanziell gesehen) wäre es, wenn du die EZ verkürzen könntest. Die nächstbeste Option wäre ein TZ-Vertrag für die Dauer der EZ. Das Mindeste wäre die EZ-Verkürzung zum Beginn des MuSchu (das ginge auch ohne Zustimmung) Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall?  Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde vor meiner Schwangerschaft aufgrund von Panik und Depression krank geschrieben. Jetzt bin ich in der 11. SSW. Allein der Gedanke daran, dass ich wieder arbeiten muss, verursacht bei mir, das es mir psychisch schlechter geht, ich Schlafstörung bekomme, meine Schwangerschaftsübelkeit zunimmt und ich vermehrt Unt ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...

Liebe Frau Bader,  Ich bin aktuell in der 23. SSW und habe am vergangenen Freitag eine unerwartete und unbegründete Abmahnung von meinem AG bekommen, die mir psychisch sehr zusetzt hat. Angeblich hätte ich einen Fall, den ich an die zuständige Abteilung übergeben habe, nachverfolgen müssen und mich vergewissern müssen, dass die Abteilung sich a ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...