Guten Tag Frau Bader, Mein Sohn kam am 30.03.2014 zur Welt. Für ihn hatte ich 12 Monate Elternzeit und Elterngeld beantragt, welches am 31.03.2015 endete. In dieser Zeit bin ich erneut schwanger geworden (ET 18.08.2015). Vor der Geburt meines ersten Kindes ging ich Vollzeit 40 Stunden arbeiten. Noch bevor mein Frauenarzt mir ein BV für die jetzige Schwangerschaft ausgestellt hatte, hatte ich mit meinem Arbeitgeber eine Arbeitsstundenkürzung von 40 auf 35 Stunden vereinbart. Da das jetzige BV ausgestellt wurde noch bevor ich die Arbeit mit 35 Stunden eintreten konnte, stellt sich mir die Frage welchen Lohn ich jetzt erhalten sollte? Da der Lohn im BV ja das Durchschnittseinkommen der letzten 3 Monate beträgt und mein Arbeitgeber durch die Arbeitsstundenkürzung nur die Grundlage vor Geburt meines ersten Kindes hat. Vielen Dank
von netti1988 am 30.04.2015, 14:22