Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel Elternzeit steht mir noch pro Kind zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wieviel Elternzeit steht mir noch pro Kind zu?

Schnattchen2019

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Hallo Frau Bader, mein erstes Kind kam im Januar 2014 zur Welt. Da nahm ich zwei Jahre Elternzeit direkt nach der Geburt. Mein zweites Kind kam im September 2016. Da verzichtete ich komplett auf die Elternzeit. Wieviel Elternzeit steht mir nun noch pro Kind bis zum 8. Lebensjahr meiner Kinder zu? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, K1: 12 Mo, wenn der Ag zustimmt K2: 24 Mo auch ohne Zustimmung Antragsfrist 13 Wo schrftlich Liebe Grüße NB


mellomania

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kind 1: ein jahr ABER nur mit zustimmung des AG! er kann ablehnen!! kind 2: du musst ein jahr elternzeit nehmen bis zum 3 geburtstag und kannst bis zu 24 monate übertragen für danach. aber auch hier zustimmungspflichtig! gesetzlich ohne zustimmungspflicht des AG stehen dir zwar drei jahre pro kind zu aber eben die ersten drei. alles was drüber geht muss der AG genehmigen. und das muss er nicht


Schnattchen2019

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Danke! Das heißt, im Grunde steht mir nur ein Jahr insgesamt zu (wenn mein AG da genehmigt), da ich ja für mein zweites Kind keine 12 Monate Elternzeit genommen habe, und dies auch vor dem 3. Geburtstag nicht mehr schaffe. Verstehe ich das richtig?


85kathali

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Das Jahr vom ersten Kind kann abgelehnt werden vom Arbeitgeber. Die zwei Jahre, die dir vom zweiten Kind noch zustehen, kann er nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen - das ist nicht so einfach.


Schnattchen2019

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Mein Arbeitgeber stimmt der Elternzeit zu. Für mich stellt sich nun die Frage, ob mir für mein zweites Kind überhaupt Elternzeit zusteht da ich für sie noch garkeine Elternzeit genommen habe und sie im September 3 wird. Oder ob es reicht wenn ich die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag beginne.


Dojii

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Du musst vor dem dritten Geburtstag keine Elternzeit genommen haben. Die Regel besagt nur, dass du maximal 24 Monate nach dem 3. Geburtstag nehmen darfst. Die restlichen 12 Monate sind dann einfach verfallen.


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