Sweeeety1987
Hallo Frau Baader, ich habe einen Sohn, er kam am 16.09.2013 auf die Welt. Bis zu meinem Mutterschutz (6 Wochen vorher) ging ich Vollzeit arbeiten. Ich habe das Elterngeld auf 1 Jahr beantragt. Nun bin ich erneut schwanger. Entbindungstermin wäre der 07.09.2014 praktisch innerhalb eines Jahres. Meinem Arbeitgeber habe ich Bescheid gegeben, ich habe auch vor nach meiner Entbindung (dieses Jahr) zwei Jahre noch Elternzeit zu nehmen. Ich habe von mehreren Frauen gehört, dass man seine Elternzeit vor den erneuten Mutterschutz beim Arbeitgeber kündigen muss und neuen beantragen soll um den AG-Anteil zu erhalten und von der Krankenkasse. Ich wollte fragen ob dies so richtig ist und wann vorher ich dies beim Arbeitgeber beantragen und kündigen muss ? Und dann wollte ich wissen, wieviel Geld ich in der erneuten Elternezeit bekomme ? Wäre es das gleiche was ich bisher bekomme ? oder nur der Pflichtteil von 300,- ? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank :)
Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Glückwunsch zum tollen Timing :-) Alles richtig, bis auf dass Du es nicht beantragen musst, Dein AG kann es nicht ablehnen, daher meldest Du es einfach nur. Hiermit teile ich mit, dass ich meine aktuelle Elternzeit zum ( Tag vor neuem Mutterschutz ) beende um die Schutzfristen für mein zweites Kind in Anspruch zu nehmen. Die Bescheinigung vom Frauenarzt werde ich fristgerecht einreichen. Ich bitte um Übertragung des 3. Jahres der Elternzeit meines 1. Kindes auf die Zeit zwischen dem 03. und 8. Geburtstag. Die Elternzeit meines zweiten Kindes werde ich fristgerecht nach der Geburt anzeigen und die Geburtsurkunde in Kopie beifügen. Ich bitte um schriftliche Bestätigung Mit freundlichen ..... Fertig :-) So, und nun noch ein wenig kompliziert. Du musst das auch der Elterngeldstelle melden, da Du dann natürlich kein Elterngeld für die Zeit des Mutterschutzes bekommst, sondern eben vollen Mutterschaftslohn vom AG + Kasse. Dein neues Elterngeld wird das von jetzt sein + 10% obendrauf durch den Geschwisterbonus. Musst dann nur überlegen wieviel Elternzeit Du beim 2. anmeldest.
Sweeeety1987
Danke für die Antwort :) jetzt weiss ich was ich zu tun habe. Wenn ich das in einem Schreiben meinem Arbeitgeber mitteile, dass ich die alte Elternzeit beende und dann neue beantrage, muss er das Schreiben dann weiterleiten oder wie weiß mein Arbeitgeber dass er mir das Mutterschaftsgeld für dieses Jahr auch noch überweisen muss ??? oder meldet sich jemand von der L-Bank bei ihm ? Liebe Grüße
Sternenschnuppe
Das läuft dann alles wie beim ersten Kind. Du bekommst vom Frauenarzt die Bescheinigng wegen dem Mutterschutzgeld, und das bekommt der AG. Und im Schreiben schreibst Du ja dass Du es beendest um die Schutzfrist in Anspruch zu nehmen. Einzig der Elterngeldstelle musst Du es dann noch selbst melden, am besten mit einer Kopie dieser Bewcheinigung vom Frauenarzt. Die müssen die Zahlung ja dementsprechend anpassen.
Sweeeety1987
ok super danke :) muss ich irgendwelche Fristen beachten ? Geburtstermin ist 07.09.14, dass heisst ich habe ab dem 27.07. Mutterschutz. Ich hab schon wieder alles vergessen vom ersten Kind so viele Formalitäten auch nach der Geburt :(
Sternenschnuppe
Also sobald die Schwangerschaft sicher ist kannst das schon abschicken. Über die Schwangerschaft informieren sollte man ja eh. Dann hast es gleich erledigt und einige Arbeitgeber muss man leider noch aufklären dass man das so machen kann. Daher lieber eher und beruhigt sein als zu spät und Zeitdruck bekommen :-) Innerhalb einer Woche nach ET oder Geburt ( wenn später ) Erziehungsurlaub anmelden. Kindergeld und Elterngeldantrag kann man ausdrucken online und soweit schon ausfüllen wie es geht. Das wars :-) Den Rest halt dann wenn Du die Bescheinigung vom FA hast. Hab vergessen wann man die bekommt. 32. Woche herum ?
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