Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wiedereinstieg nach elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wiedereinstieg nach elternzeit

Trixi1984

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Hallo ich hab Folge Frage: Ich arbeite bei einer großen Bank im Vertrieb. Ich hatte nun 2 Jahre elternzeit (5.2013-5.2015). Ich wollte nun wieder anfangen zu arbeiten auf 50% Basis. Ich habe keinen Krippen Platz für meinen Sohn bekommen und nun nach einer Tagesmutter Ausschau gehalten. Ich habe leider nur eine gefunden die bis 15 Uhr meinen Sohn betreuen kann. D.h. ich wollte vormittags arbeiten. Mein Arbeitgeber besteht nun auf dem Standpunkt das ich mind. 1 ganzen Tag arbeiten muss. Und nicht nur vm. Sie wollen mich auch nicht in die internen Abteilungen lassen weil ja überall Stellen gestrichen werden. Ich weiß aber das eine Kollegin 1 Jahr vorzeitig aus der elternzeit geholt wurde mit einer 50% Stelle. Darf mein AG mir das so diktieren? Muss ich nun solch eine Stelle annehmen bzw. kündigen weil ich die Stelle ja so nicht annehmen kann weil ich keine Betreuung für meinen 2 jährigem Sohn hab? Danke für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie haben zwar einen Anspruch auf Teilzeit, nicht jedoch zu bestimmten Zeiten. Wenn ich jedoch anderen Arbeitnehmern gestattet worden ist, stellt sich die Frage im Rahmen des Gleichbehandlunggebotes, ob es hierfür einen sachlichen Grund gibt. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Wenn Du vorher VZ gearbeitet hast und jetzt TZ arbeiten möchtest, muß Dein AG zwar eine TZ Stelle anbieten, aber diese muß nicht unbedingt zu den von Dir gewünschten Zeiten sein, wenn der AG das nicht anders einrichten kann. Gibt es den für diesen Tag keine andere Möglichkeit? LG Peeka


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