Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wiedereinstieg ins Arbeitsleben

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wiedereinstieg ins Arbeitsleben

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, auch für mich ist es mal an der Zeit, dass ich leider eine Frage habe. Seit Oktober 2005 bin ich im Erziehungsurlaub und wollte ursprünglich 2 Jahre zu Hause bleiben. Das war mit meinem Chef auch so abgeklärt. Nun habe ich mich vor ein paar Tagen bei meinem Chef gemeldet und gefragt, ob ich nächstes Jahr nun Vollzeit oder Teilzeit arbeiten soll. Seine Antwort war: Garnicht mehr, suchen Sie sich eine neue Arbeit. Darf der das so einfach???


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf den alten Platz, erst dann kann der AG schriftl. kündigen (evtl. gilt das KSchG). Wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat haben Sie auch einen Anspruch auf TZ, wenn es betrieblich machbar ist. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, mit Ende der Elternzeit besteht Anspruch auf eine Tätigkeit die dem Umfang vor Antritt der Elternzeit entspricht. Kann oder will der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz mehr zur Verfügung stellen, muß er schriftlich kündigen. Telefonisch so auf Zuruf geht schon mal gar nichts. Heidi


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für Ihre Anwort. Sie haben mir sehr geholfen.


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