nada2009
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe mein erstes Sohn im Juni 2014 entbunden. Ich habe EZ für 18 Monate beantragt und ich habe in den ersten 12 Monaten mein Elterngeld gekriegt. Also ich muss am 02/01/2016 wieder anfangen zu arbeiten. Ich bin aber jetzt wieder schwanger. Mein Mutterschutz fängt am 21/01/2016 an. Ich habe zwei Fragen und zwar: 1/ Wenn ich vor meinem Mutterschutz wieder für drei Wochen arbeite, wird mein Mutterschaftsgeld bzw. mein Elterngeld verschlechtern oder sogar verbessern? Soll ich lieber meine erste EZ für 3 Wochen verlängern? Ich weiß nicht, was es die günstige Variante ist??? 2/ wie wird jetzt mein neues Elterngeld berechnet? Bekomme ich das gleiche wie bei meinem ersten Kind? Ich habe viel darüber gelesen aber es war so komplexiert, dass ich nicht verstanden habe. Vielen Dank Mit fG
Hallo, 1. Erhöhen 2. es zählen die Einkünfte der letzten 12 Monaten vor der Geburt Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Elterngeld : Juli August September Oktober November Dezember werden mit 0€ in die Berechnung gehen, da kein Einkommen da war. Die restlichen 6 Monate werden aus der Zeit vor Kind 1 genommen. Das addiert und durch 12 geteilt ergibt die Basis von der Du dann 65% Elterngeld bekommst. Plus Geschwisterbonus von minimal 75€ oder 10% Dein AG kann der Verlängerung der Elternzeit für diese 3 Wochen zustimmen, muss er aber nicht. Einfacher wäre es dies mit Urlaub zu überbrücken. Du hast aus der Mutterschutzzeit von Kind 1 noch welchen, und erwirbst im Mutterschutz von Kind 2 ja auch noch welchen. Vielleicht reichen die ja aus. Vor oder Nachteile gibt es da nicht, man hätte halt eine kleine finanzielle Spritze dazu.
nada2009
Vielen Dank für Ihren Antwort. Als Mutterschaftsgeld bekomme ich mein Lohn oder wie wird das berechnet? Mit fG
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