Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieder Schwanger in der Elternzeit, wie ist das mit dem Arbeitgeberzuschuss

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wieder Schwanger in der Elternzeit, wie ist das mit dem Arbeitgeberzuschuss

Bloody

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Hallo Frau Bader, Ich bin gerade in EZ, die noch bis zum 11.12.2012 geht. Müßte also am 12.12.2012 wieder arbeiten. Bin aber wieder schwanger. Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 11.02.2013. Mutterschutz würde also am 1.1.2013 beginnen. Bekomme ich dann den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutz und die 13EUR pro Tag von der Krankenkasse? Auch wenn ich dann ab den 12.12.2012 in Arbeitsverbot gehe, da ich in einem medizinischen Beruf arbeite? Bekomme ich dann nur die 300EUR Elterngeld pro Monat, weil ich ja dann nur ein paar Wochen "arbeiten"(Arbeitsverbot) war (12.12.2012-31.12.2012) und sonst ja nur in Elternzeit war? Oder wie wird das dann berechnet? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Ich hoffe ich konnte alles verständlich erklären. LG Bloody


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen in der Zeit zwischen Ende der ersten Elternzeit und der Beginn des neuen Mutterschutzes arbeiten. Deshalb bekommen Sie auch den vollen Anteil des Arbeitgebers zu Mutterschaftsgeld. Daran ändert sich nichts, wenn Sie ein Beschäftigungsverbots erhalten. Liebe Grüsse, NB


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