Mitglied inaktiv
hallo.... mein sohn ist jetzt 4 monate alt. ich wollte im august 2010 wieder arbeiten gehen. wenn ich früher als geplant wieder arbeiten gehen möchte, allerdings nicht vollzeit wie vorher, sondern teilzeit, muss mein Arbeitgeber das akzeptieren? vielen dank
Hallo, das hängt erst einmal davon ab, was Sie beantragt haben. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 bzw. 8 Wo. (je nach Geburtsdatum des Kindes) vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Das kommt darauf an, was Du mit ihm vereinbart hast. Wenn für Dich für den Zeitraum, den Du beantragt hast, eine Vertretung eingestellt worden ist, dann ist das nicht so einfach. Zustimmen muss er immer, wenn Du vor dem eigentlichen Ende des beantragten Erziehungsurlaubes wieder arbeiten möchtest. Je nach Unternehmen ist das teilweise kein Problem oder eben nicht möglich. Soweit ich weiss, muss er Dir selbst nach dem Ende nur den Job bereithalten den Du vorher hattest. Teilzeit daraus zu machen ist dann sozusagen Kulanzsache. Alles Gute und dass es so klappt, wie Du es Dir wünschst.
Mitglied inaktiv
ja das ist bisschen blöd, da nichts verinbart worden ist... ich hab mich mit meinem AG super verstanden und ich hatte gesagt das ich noch keine ahnung habe wann ich wieder komme daraufhin wurde geantwortet das es egal ist wann... aber es gibt ja nichts schriftliches... es ist eine Praxis mit ca10 angestellten.... für mich wurde notwendigerweise ein ersatz eingestellt...
Mitglied inaktiv
Hm, doof. Aber Dein Ersatz hat ja einen Vertrag bekommen, oder nicht? Der vermutlich zeitlich dann befristet ist. Und eigentlich muss man schriftlich vereinbaren, wie lange die Erziehungszeit ist. Bin mir nicht ganz sicher, aber das wird doch auch an die Krankenkasse und die Rentenkasse geschickt, weil Du dort dann beitragsfrei läufst ? Aber wenn es so ein gutes Verhältnis ist, dann kannst Du sicherlich mit dem Chef sprechen und dann findet ihr sicherlich eine Lösung, solange trotz Ersatz ein Bedarf da ist. Ist natürlich sonst auch für diejenige etwas fies,heutzutage ist man ja auf Arbeit angewiesen, wenn auch befristet.
Mitglied inaktiv
hm... ich werds mal freundlich ansprechen,,,, danke für deine antwort!
Mitglied inaktiv
Na, mal sehen was Frau Bader sagt, ich kann nur das sagen, wie ich es einschätze :-)
Mitglied inaktiv
...
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