Frage:
Elternzeit voll ausnutzen oder doch kurz wieder arbeiten?
Hallo Nicola und alle anderen,
mein Mann und ich stehen gerade vor einer schwierigen Entscheidung, welche uns schon einige schlaflose Nächte bereitet hat. Ich wende mich jetzt an Sie, in der Hoffnung, dass Sie mir sagen können, was in finanzieller/beruflicher Hinsicht die beste Entscheidung wäre.
Folgendes Problem:
Unsere Tochter (wird im Mai 2) sollte eigentlich ab August in die Krippe und ich wieder (nach der Eingewöhnung) in Teilzeit arbeiten (3 Vormittage). Nun haben wir allerdings bei zwei Krippen Absagen bekommen, meine Elternzeit endet per 31.07.2019.
Unsere Überlegungen sind nun
a) unsere Tochter bei der Oma zu lassen und ich geh wieder arbeiten. Da würde ich allerdings auf nicht allzu viele Stunden kommen. 3 Vormittage wird sie sie nicht nehmen, da meine Schwiegermutter selbst auch immer genug Termine hat. 2 würden gerade so gehen, da würde ich auf 8-10 Std. in der Woche kommen. Nicht gerade viel... Ich sollte vielleicht erwähnen, dass wir für nächstes Jahr so oder so ein 2. Kind planen. Diese wenigen Stunden wirken sich natürlich aufs zukünftige Elterngeld aus (wobei uns das noch egal wäre). Hinzu kommen Spritkosten zur Arbeit (70 km hin und zurück). Und das Wissen, dass man wahrscheinlich nicht lange arbeitet ehe man wieder in den Mutterschutz geht (wenn es schnell mit einer erneuten Schwangerschaft klappt).
Aufgrund dieser Überlegungen kamen wir zu Möglichkeit b)
Die jetzige Elternzeit verlängern bis Mitte März (dann sind unsere 36 Monate aufgebraucht) und hoffen, dass man möglichst gleich im Anschluss (oder auch schon eher) in den erneuten Mutterschutz gehen kann. Das wäre natürlich optimal, aber meistens kommt es ja anders als gedacht.
Was wäre die bessere Lösung?
A = wenig Arbeitsstunden, somit wenig Elterngeld beim 2. Kind, evtl. nur für ein paar Monate in der Firma, Kind müsste 2 Vormittage zur Oma, somit kann Oma sich für 0,5 – 1 Jahr nichts vornehmen an diesen Tagen
B = lieber die Zeit mit der Tochter genießen (die mir enorm wichtig ist, die Arbeit fehlt mir auch nicht, bin gerne Hausfrau und Mutter), auf schnelle Schwangerschaft hoffen, mit Mutterschutz während der aktuellen Elternzeit, dafür aber definitiv nur 300,- Elterngeld. Wenn ich aber richtig informiert bin, würde mir dann aber das volle MuSchu-Geld von der 1. Schwangerschaft zu stehen, oder?
Nur was, wenn es mit der nächsten Schwangerschaft nicht sofort klappt? Wenn ich noch 2-3 Monate überbrücken müsste? Gut, fürs Kind wäre die Oma dann da, aber wie sieht's finanziell aus, welche Rechte hätte ich dann? Rein theoretisch müsste ich ja ab Mitte März wieder arbeiten gehen, vielleicht nur für ein paar Tage oder Wochen. Bringt Elterngeldtechnisch ja gar nichts... Und dem Arbeitgeber gegenüber ist es auch ziemlich unfair, oder? Dann vielleicht doch lieber gleich ab August arbeiten gehen?
Ich hoffe, ich hab mich einigermaßen ausgedrückt...
Die Frage ist einfach: geh ich ab August arbeiten für nur ein paar Stunden, Kind bleibt bei Oma, und ich bekomme geringes MuSchu- u. Elterngeld
ODER
koste ich die Elternzeit voll aus, werde vielleicht in der Zeit wieder schwanger, vielleicht sogar gleich mit MuSchu im Anschluss, habe das MuSchu-Geld von der 1. Schwangerschaft, dafür aber nur 300 Euro Elterngeld.
Oder habe ich irgendwas noch komplett übersehen und nicht bedacht? Angst vor Kündigung brauch ich in der Firma nicht haben. Ist übrigens öffentlicher Dienst, falls das noch für irgendwas wichtig ist. Möchte halt ungerne meinem Chef oder die Kolleginnen vor dem Kopf stoßen, wenn ich nur für kurze Zeit wieder komme, die mich einarbeiten müssen, mir Arbeit und einen Platz verschaffen. Andererseits muss ich auch bei uns ans Finanzielle denken... Reinweg vom Gefühl her würde ich schon gerne noch zuhause bei meiner Tochter bleiben. Aber dann 5-6 Jahre komplett von der Arbeit weg???? Hmm...
Danke schon mal fürs Lesen und einen schönen Freitag Abend!
von
Maikäferchen2017
am 12.04.2019, 20:05
Antwort auf:
Elternzeit voll ausnutzen oder doch kurz wieder arbeiten?
Hallo,
c.
Sie hsaben einen Anspruch auf einen KiTa -Platz. De würde ich bei der Gemeinde einfordern. Schriflich und mit Fristsetzung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.04.2019
Antwort auf:
Elternzeit voll ausnutzen oder doch kurz wieder arbeiten?
ich würde die elternzeit verlängern, IN DIESER dann arbeiten wie es für euch passt. dann erhöhst du das elterngeld für kind2 UND du erhälst vollen arbeitgeberanteil, wenn dein neuer mutterschutz VOR märz beginnt und du die laufende eltenrzeit dann auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beendest
von
mellomania
am 12.04.2019, 20:43
Antwort auf:
Elternzeit voll ausnutzen oder doch kurz wieder arbeiten?
Bei der Entscheidung kann ich dir nicht helfen, da musst du wissen, wie deine/eure Prioritäten sind, Zeit vs. Geld.
Aber vielleicht helfen dir ja folgende Hinweise bei der Entscheidung für die eine oder andere Variante:
1. Wenn deine Tochter im Mai 2019 zwei Jahre alt wird, steht dir danach noch ein volles Jahr Elternzeit zu. JEDER Elternteil hat für sich Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Du könntest also noch bis zum Tag vor ihrem dritten Geburtstag im Mai 2020
verlängern, nicht nur bis März. -> Das hieße für euren Plan B zwei Monate mehr „Puffer“ bis zum eventuellen neuen Mutterschutz.
2. Du hast einen Rechtsanspruch auf Betreuung für dein Kind, und zwar schon seit dem ersten Geburtstag. Also wenn du wieder arbeiten willst, wende dich an die Gemeinde, weise auf die schon erfolgten Absagen der Krippen hin und mach den Anspruch geltend. Ggf musst du erst mit Klage drohen, bis sie dir einen Platz anbieten. Das kann dann statt einer Krippe allerdings auch eine Tagesmutter sein.
von
Rotkehlchen
am 12.04.2019, 22:52
Antwort auf:
Elternzeit voll ausnutzen oder doch kurz wieder arbeiten?
Oh, ich dachte immer, man hätte ZUSAMMEN als Eltern 3 Jahre Elternzeit, die man nehmen dürfe. Hatte das selbst vor ein paar Tagen nochmal nachgelesen und das immer so verstanden...
von
Maikäferchen2017
am 13.04.2019, 07:34
Antwort auf:
Elternzeit voll ausnutzen oder doch kurz wieder arbeiten?
Hatte wohl die Tage ein Brett vorm Kopf. Eben hab ich's verstanden, als ich's nochmal nachgelesen hab:-)
von
Maikäferchen2017
am 13.04.2019, 08:01
Antwort auf:
Elternzeit voll ausnutzen oder doch kurz wieder arbeiten?
? Im Baby und Job hast du doch geschrieben, dass du einen Krippenplatz für deine Tochter hast, dieser dir nur nicht zusagt.
Und dass deine Tochter dann in einem Dreivierteljahr einen Kindergartenplatz hast, schreibst du dort auch.
Dann hättest du doch nach der verlängerten Elternzeit doch auf jeden Fall eine Betreuung, auch wenn du noch nicht schwanger wärst und könntest dann normal wieder deinen Arbeitsplatz ausfüllen.
Es gibt ja keine Garantie, dass du jetzt schnell schwanger wirst und eine Fehlgeburt kann ja immer passieren.
Sinnvoll für das Elterngeld für Kind 2 wäre es, wenn du in der verlängerten Elternzeit Teilzeit arbeiten würdest.
von
3wildehühner
am 13.04.2019, 12:50
Antwort auf:
Elternzeit voll ausnutzen oder doch kurz wieder arbeiten?
Den in der zweiten Krippe haben wir ja abgesagt, somit müssen wir ab August ja entweder auf die Oma "zugreifen" oder halt zuhause bleiben. Der KiGa-Platz im nächsten Jahr ist ja keinerwegs sicher, das wäre nur von unserer Seite der nächste Schritt. Auf Krippe verzichten und ein Jahr später direkt in den KiGa. Aber darüber zerbrechen wir uns ja auch gerade nicht den Kopf, es geht ja erstmal um dieses Jahr...
Aber wahrscheinlich ist das wirklich das Klügste: EZ verlängern, trotzdem arbeiten (auch wenn es fürs 2. EG nicht viel bringt bei nur 10 Std/Woche) und ohne Druck ans 2. Baby gehen. Ich denke, so machen wir's... Danke euch!
von
Maikäferchen2017
am 13.04.2019, 13:10
Antwort auf:
Elternzeit voll ausnutzen oder doch kurz wieder arbeiten?
Nochmal kurz zur Verlängerung der jetzigen Elternzeit :
Diese müsste ich ja Anfang Juni, also 7 Wochen vorher, verlängern. Dann werde ich ja evtl. noch nicht wieder schwanger sein, aber Chef wird sicherlich fragen, warum ich verlängere und trotzdem arbeiten komme (Angst vor Kündigung ist kein Grund). Ist es klug dann mit offenen Karten zu spielen und ihm zu sagen, dass wir es versuchen, während der Verlängerung wieder schwanger zu werden?
von
Maikäferchen2017
am 13.04.2019, 16:26
Antwort auf:
Elternzeit voll ausnutzen oder doch kurz wieder arbeiten?
Ich würde das mit dem Betreuungsproblem erklären! Du arbeitest doch regulär sicher deutlich mehr als 10Std/Woche, oder?
Von der Kinderplanung würde ich gar nichts erzählen, sonst kündigt dein Betrieb dich nachher nach der Elternzeit!
von
3wildehühner
am 13.04.2019, 17:52
Antwort auf:
Elternzeit voll ausnutzen oder doch kurz wieder arbeiten?
Ja genau, regulär 39 Stunden die Woche. Jetzt in Teilzeit wollte ich aber eigentlich nicht mehr als 15 Stunden, die ich aber ja, wenn die Oma betreut, noch nicht mal erreichen werde. Ich könnte mit den 10 Stunden aber auch gut leben, so ist das nicht...
Kann man denn, sollte es nicht so gut mit der Betreuung laufen oder es der Oma gesundheitlich schlechter gehen, jederzeit sofort mit Teilzeit in Elternzeit aufhören? Es gibt darüber ja keinen extra Vertrag mit Kündigungsfristen, oder?
von
Maikäferchen2017
am 13.04.2019, 18:04
Antwort auf:
Elternzeit voll ausnutzen oder doch kurz wieder arbeiten?
Ich würde die Elternzeit auf einen Tag vor dem 3. Geburtstag verlängern.
Die Betreuung sicherstellen.... Auch einplanen, dass es mit der Oma nicht klappt. (War bei uns so, kaum war Enkelkind da, wurde erst die Schwester und dann die Ur-oma schwer krank, dazu Mann in 3-schicht-Rhythmus und dann brauchte unsere Tochter spezielle Förderung....) ..... Nicht das ich euch das wünsche.....
Für das neue Elterngeld ist keine Arbeit während der ez nicht gut. Mindestsatz... Ob sich 8-10 h die Woche mit den Spritkosten lohnen, ist noch eine andere Frage.
Aber wenn du ehrlich bist, hast du dich doch längst entschieden zuhause zu bleiben.
Mitglied inaktiv - 13.04.2019, 19:04
Antwort auf:
Elternzeit voll ausnutzen oder doch kurz wieder arbeiten?
Wichtig wäre folgendes zu wissen:
1. Einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit hast du nur, wenn du zwischen 15 und 30 Stunden/Woche arbeiten willst. (Ich gehe mal davon aus, dass die übrigen Voraussetzungen, vor allem mehr als 15 Mitarbeiter, bei einem öffentlichen Arbeitgeber erfüllt sind.) Dann könnte der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen die Teilzeit ablehnen. Willst du weniger als 15 Stunden/Woche arbeiten, kann der Arbeitgeber das auch ohne Grund ablehnen.
2. Natürlich gibt es über die Teilzeit in Elternzeit eine Vereinbarung. Vielleicht keinen gesonderten Vertrag (auch wenn das natürlich möglich wäre), aber dein Angebot und die Zusage deines Arbeitgebers (sofern er denn zustimmt). Und diese Vereinbarung kannst du nicht einfach einseitig von heute auf morgen beenden. Dein Arbeitgeber plant ja schließlich mit dir. Wenn du dich im Fall der Fälle (Betreuung klappt nicht/Oma kann oder will nicht mehr), nicht mit deinem Arbeitgeber einigen kannst, gilt - würde ich sagen - entweder deine normale Kündigungsfrist oder die Sieben-Wochen-Frist für die Ankündigung der Teilzeit in Elternzeit aus dem BEEG entsprechend.
Ansonsten würde ich dem Arbeitgeber zur Begründung der Verlängerung der Elternzeit auch sagen, dass du aufgrund der Betreuungssituation zunächst nur in Teilzeit arbeiten kannst, dir aber die Möglichkeit auf Rückkehr in deinen Vollzeitvertrag offenhalten willst.
von
Rotkehlchen
am 13.04.2019, 19:10
Antwort auf:
Elternzeit voll ausnutzen oder doch kurz wieder arbeiten?
Ich würde Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen. Auch wenn ich es dir absolut nicht wünsche - ich habe zwei Bekannte, bei denen Kind 2 aus unterschiedlichen Gründen seit längerem nicht funktioniert, obwohl beim ersten Mal alles schnell und ohne Probleme geklappt hat. Das ist sicher die Ausnahme, aber ich würde da einfach den Druck raus nehmen. Bisschen arbeiten, mehr Elterngeld beim zweiten Kind und einfach drin bleiben im Job. Und dann auf Kind 2 hoffen. Ich drück die Daumen!
von
Cina
am 14.04.2019, 23:03