Dartengel
Hallo. Ich habe schon eine Tochter die im Juni 3 Jahre alt wird und wir möchten jetzt ein zweites Kind. Nach der ersten Schwangerschaft bin ich nach dem Mutterschutz sofort wieder arbeiten gegangen und mein Lebensgefährten hat die Elternzeit gemacht. Mein Arbeitgeber hat mir gesagt das ich bei ihm nicht als Teilzeitkraft arbeiten kann. Jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt Schwanger werde möchte ich die Elternzeit machen und danach teilzeit arbeiten. Kann ich darauf bestehen das mein Chef mich wieder einstellt als Teilzeitkraft oder kann er mir das verweigern aus betrieblichen Gründen? Und wie lange muss er mir meine Stelle überhaupt frei halten? Muss ich mich kündigen lassen um in Elternzeit zu gehen oder wie läuft das ab? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Hallo, ob sie ein Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit haben, hängt davon ab, ob ihr Arbeitnehmer mehr als 15 Arbeitnehmer hat und ob wichtige betriebliche Gründe dagegen stehen. Liebe Grüße NB
malini
Wie viele Mitarbeiter gibt es im Betrieb? Elternzeit kannst du grundsätzlich 3 Jahre nehmen, solange muss dein AG dir deine aktuelle Stelle freihalten. Du brauchst für die Elternzeit nicht kündigen, der AG hat da auch kein Mitspracherecht. Elterngeld gibt es nur 12 Monate (bzw. wenn du es aufteilen lässt 22 Monate). Du hast allerdings erst ab einer gewissen Betriebsgröße (mehr als 15 Mitarbeiter) Anrecht auf Teilzeit nach der Elternzeit.
Dartengel
Wir sind nur eine kleine Apotheke, da kommen wir nicht über 15 Mitarbeiter. Also dann müsste ich im Zweifelsfall eine andere Stelle mit Teilzeit suchen, nach der Elternzeit.
Mitglied inaktiv
Du darfst auch innerhalb der EZ Teilzeit arbeiten - wissen viele nicht. Sobald das EG im ersten Jahr durch ist auch ohne Verdienstgrenze. Dürfen halt nur nicht mehr wie 30 Std die Woche sein, Dein AG muss dem zustimmen (wobei er es schwerlich verbieten kann wenn er dir nichts geben kann) und du darfst nicht bei der direkten Konkurrenz arbeiten. Wenn Du also vor hast TZ zu arbeiten, würde ich dir auf jeden Fall u 3 Jahre EZ raten. Mit de Anmeldung eben nach Absprache in Teilzeit zu arbeiten. Und dann kann der AG sich überlegen ob er dir was bietet oder sein OK gibt das du woanders arbeitest. Für den Fall das du dir woanders eine TZ-Stelle suchen musst innerhalb der EZ, kann es sogar sein das du entsprechend anteilig Anspruch auf ALG1 hast - Kinderbetreuung vorausgesetzt. Gibt dir dann auch die Möglichkeit, mit Job im Rücken, dich in Ruhe nach einer Lösung für nach der EZ umzuschauen. Falls der neue Job doch nichts ist, hättest Du deinen jetzigen immer noch. Also wie gesagt, auf keinen Fall kündigen und an EZ mitnehmen was geht. Solltest Du evtl sogar das 3te Jahr dir abgesichert haben von deiner ersten Tochter, dann konntest Du das auch noch nehmen. Aber ich denke mal das wirst Du damals nicht gemacht haben, oder?
Dartengel
Ich würde nicht bei der direkten Konkurrenz arbeiten wollen, sondern sogar in meiner Stadt. Meine jetzige Stelle ist nämlich weiter weg. Elternzeit bei meiner Tochter hab ich nicht genommen, nur der Papa hat ein Jahr gemacht. Habe noch nicht mal die Partnermonate genommen, die ich hätte nehmen können.
Dartengel
Es würde mir um Teilzeit nach der Elternzeit gehen.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich fasse mal kurz meine Arbeitszeit zusammen: Lehre 1992, nach 2 1/2 Jahren Abschluß als Kauffrau im Groß- und Außenhandel, danach Festanstellung zunächst im Einkauf und danach in Verkauf (auf meinen Wunsch hin), 2001 in Mutterschutz mit 1. Kind und 2003 2. Kind bekommen. Am 14. August wird mein 2.Kind 3 Jahre alt und ich möchte wieder i ...
Hallo Frau Bader, ich hab für meinen EUR 400,00 Job 1 Jahr Elternzeit beantragt, welche am 23.05.09 endet. Ich war heute bei meinem AG um ihm mitzuteilen, dass ich ab Mai wieder komme. Mein Vertrag lautet auf 1 Tag mit 6 Stunden. So möchte ich ab Mai auch wieder arbeiten. Nun meinte der AG, dass er mich viell. nur als Urlaubsvertretung nehmen k ...
Ich möchte im Januar nach der Elternzeit wieder arbeiten. Da mei Arbeitgeber mich wohl nicht wie gewünscht Teilzeit einstellen wird muss ich wohl Vollzeit wieder anfangen. In meinem Arbeitsvertrag sind Arbeitszeiten vermerkt, kann ich mich auf diese berufen oder kann er mir einfach andere aufs Auge drücken? Lg
In 1 Monat geht es wieder los. Blöden Zeitraum gewählt, Krankheiten sind da ja in Hochsaison, nun denn. Was wäre, wenn ich am ersten Arbeitstag mit Grippe oder so flach liege? EFZ oder Krankengeld in den ersten 4 Wochen? Natürlich würde ich mich irgendwie hin schleppen, wie sieht das denn am ersten Tag aus. Aber nur für den Fall. Ist das Proceder ...
Hallo;) In 5 Wochen endet meine Elternzeit und ich sollte wieder Teilzeit arbeiten gehen.Jetzt hatte ich gestern das Gespräch auf der Arbeit und wurde wieder voll eingeplant in der Arbeitsplanung.Jetzt habe ich heute erfahren ,dass ich schon in der 14.Woche schwanger bin.In unserer Firma bekommt man sofort ein Beschäftigungsverbot.Meine Frage ist ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita
- Termine FA - Freistellung
- Mutterschaftszuschuss bei TZ in EZ - Einfluss von Gehaltserhöhungen
- Funktionszulage einen Monat vor Mutterschutz gestrichen
- Vorzeitige Beendigung Elternzeit
- Körperverletzung in der KiTa