Clara687
Sehr geehrte Frau Bader, ich ärgere mich über mich selbst. Das hilft nicht weiter, ich weiß. Und zwar geht es um den Bezug von Elterngeld für ein etwaiges 2. Kind. Nun möchte ich wieder schwanger werden, vorausgesetzt, dass das zeitnah klappt, würde irgendwann 2025 Kind 2 geboren werden. - 1. Kind geboren Dezember 2022 - Basiselterngeld für Kind 1 bezogen bis zur letzten Auszahlung 11/2023 (höchstmöglicher Satz, 1800 Euro) - in 2023 und auch in 2024 habe ich nicht gearbeitet, also Gehalt = 0 Euro. Leider habe ich erst jetzt das Ganze umrissen, dass man Berechnungszeiträume ausklammern kann etc. und man u.U. sogar auf das Jahr 2021 zurück käme (mit Kleingewerbe ab spätestens 2025 (=Geburtsjahr Kind 2). Und dass wohl ganze Kalenderjahre ausgeklammert werden, wenn man selbstständig ist und in diesem auszuklammernden Jahr mindestens 1x Elterngeld ausgezahlt wurde. Und nicht nur fortlaufende Monate, in denen EG gezahlt wurden... Durch die Geburt von Kind 1 im Dezember 2022 lief das Basiselterngeld ja nun nur im Jahr 2023, und ich habe versäumt, für z.B. 2 Monate ElterngeldPlus zu beantragen. Und nun ist der Bemessungszeitraum für das Elterngeld für Kind 2 (bei Selbstständigkeit) das der Geburt von Kind 2 vorangehende Kalenderjahr, also 2024 (da ich nicht gearbeitet habe, Einkommen 0, damit 300 Euro Elterngeld). Bei weiterhin nichtselbständiger Arbeit (aber eben Elternzeit und Einkommen 0) ist der Bemessungszeitraum 12 MOnate vor Geburt von Kind 2, also ein paar Monate vom Jahr 2025 und 2024, damit auch Elterngeld 300 Euro. Wäre es tatsächlich so einfach gewesen, das volle Elterngeld wie beim ersten Kind auch bei Kind 2 zu bekommen, wenn ich einfach nur im Jahr 2024 auch einen Monat EG ausbezahlt bekommen hätte?? Das ist so unfair, bei Geburt z.B. im Oktober oder Januar belaufen sich die Elterngeldzahlungen ja auch beim Basiselterngeld immer auf 2 unterschiedliche Kalenderjahre.... Die dann ausgeklammert werden können.... Danke für Ihre Antwort!
Hallo, ist rückwirkend nicht mehr zu ändern. Liebe Grüße NB
misses-cat
Ja wäre es, ändern kann man es nicht mehr. Daher kommt halt der Spruch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Neverland
Stelle dir einfach mal vor, wie unfair das gegenüber denen ist, die doch glatt arbeiten gehen. Oder auch die, welche nicht arbeiten gehen können - warum auch immer. Statt eine Schein-Selbstständigkeit anzumelden, in der sie nie vor haben irgendwas zu leisten. Nur alleine um m ehr EG abzugreifen. Wird Zeit das der Gesetzgeber diese Lücke schließt.
KielSprotte
Es gibt da noch einen "Trick" um mehr EG zu erhalten, kennst du den nicht?
Clara687
Nein, kenne keinen weiteren Trick.... Verrätst du ihn mir?
Philomena0303
Wie wärs mit Arbeiten? Bester Trick...klappt hundert pro.
3wildehühner
Du bist doch noch nicht schwanger. Du kannst doch jetzt einfach wieder arbeiten gehen und die weitere Kinderplanung so ansetzen, dass du mindestens 12 Monate vor der Geburt gearbeitet hast!
KielSprotte
Ganz einfach: 12 Monate vor dem neuen Mutterschutz arbeiten :) Aber Scheinselbständigkeit ist ja viiiieeel bequemer......boah nee