Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieder arbeiten nach Elternzeit

Frage: Wieder arbeiten nach Elternzeit

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Hallo, ich fasse mal kurz meine Arbeitszeit zusammen: Lehre 1992, nach 2 1/2 Jahren Abschluß als Kauffrau im Groß- und Außenhandel, danach Festanstellung zunächst im Einkauf und danach in Verkauf (auf meinen Wunsch hin), 2001 in Mutterschutz mit 1. Kind und 2003 2. Kind bekommen. Am 14. August wird mein 2.Kind 3 Jahre alt und ich möchte wieder in die alte Firma zurück, in der ich zuvor immer gearbeitet hatte. Sie bieten mir einen Aufhebungsvertrag an, da im Moment nicht so viel Arbeit da wäre und eine Abfindung. Ich möchte aber unbedingt wieder halbtags arbeiten. Wenn ich darauf bestehe nehmen sie mich. Nun meine Frage: Wenn ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe, habe ich dann Anspruch auf ALG und wird die Abfindung voll versteuert und auf das ALG angerechnet? Und was, wenn ich auf die Stelle bestehe, wann können sie mich kündigen und aus welchen Gründen? Vielen Dank im Voraus FabiMeera


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ob eine wirksame Kündigung möglich ist, hängt von vielen Faktoren ab, über die ich auf die Ferne nicht entscheiden kann. Davon hängt aber auch die Frage ab, ob Sie gesperrt werden (wenn eine Kü. unwirksam wäre u Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben, sind Sie gesperrt). Die Abfindung wird angerechnet. Gruß, NB


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