Dream2014
Ich möchte im Januar nach der Elternzeit wieder arbeiten. Da mei Arbeitgeber mich wohl nicht wie gewünscht Teilzeit einstellen wird muss ich wohl Vollzeit wieder anfangen. In meinem Arbeitsvertrag sind Arbeitszeiten vermerkt, kann ich mich auf diese berufen oder kann er mir einfach andere aufs Auge drücken? Lg
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags).Im Zweifel aber eher nicht. Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB
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Hallo, ich fasse mal kurz meine Arbeitszeit zusammen: Lehre 1992, nach 2 1/2 Jahren Abschluß als Kauffrau im Groß- und Außenhandel, danach Festanstellung zunächst im Einkauf und danach in Verkauf (auf meinen Wunsch hin), 2001 in Mutterschutz mit 1. Kind und 2003 2. Kind bekommen. Am 14. August wird mein 2.Kind 3 Jahre alt und ich möchte wieder i ...
Hallo Frau Bader, ich hab für meinen EUR 400,00 Job 1 Jahr Elternzeit beantragt, welche am 23.05.09 endet. Ich war heute bei meinem AG um ihm mitzuteilen, dass ich ab Mai wieder komme. Mein Vertrag lautet auf 1 Tag mit 6 Stunden. So möchte ich ab Mai auch wieder arbeiten. Nun meinte der AG, dass er mich viell. nur als Urlaubsvertretung nehmen k ...
Hallo. Ich habe schon eine Tochter die im Juni 3 Jahre alt wird und wir möchten jetzt ein zweites Kind. Nach der ersten Schwangerschaft bin ich nach dem Mutterschutz sofort wieder arbeiten gegangen und mein Lebensgefährten hat die Elternzeit gemacht. Mein Arbeitgeber hat mir gesagt das ich bei ihm nicht als Teilzeitkraft arbeiten kann. Jetz ...
In 1 Monat geht es wieder los. Blöden Zeitraum gewählt, Krankheiten sind da ja in Hochsaison, nun denn. Was wäre, wenn ich am ersten Arbeitstag mit Grippe oder so flach liege? EFZ oder Krankengeld in den ersten 4 Wochen? Natürlich würde ich mich irgendwie hin schleppen, wie sieht das denn am ersten Tag aus. Aber nur für den Fall. Ist das Proceder ...
Hallo;) In 5 Wochen endet meine Elternzeit und ich sollte wieder Teilzeit arbeiten gehen.Jetzt hatte ich gestern das Gespräch auf der Arbeit und wurde wieder voll eingeplant in der Arbeitsplanung.Jetzt habe ich heute erfahren ,dass ich schon in der 14.Woche schwanger bin.In unserer Firma bekommt man sofort ein Beschäftigungsverbot.Meine Frage ist ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
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Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
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