Dream2014
Ich möchte im Januar nach der Elternzeit wieder arbeiten. Da mei Arbeitgeber mich wohl nicht wie gewünscht Teilzeit einstellen wird muss ich wohl Vollzeit wieder anfangen. In meinem Arbeitsvertrag sind Arbeitszeiten vermerkt, kann ich mich auf diese berufen oder kann er mir einfach andere aufs Auge drücken? Lg
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags).Im Zweifel aber eher nicht. Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, ich hab für meinen EUR 400,00 Job 1 Jahr Elternzeit beantragt, welche am 23.05.09 endet. Ich war heute bei meinem AG um ihm mitzuteilen, dass ich ab Mai wieder komme. Mein Vertrag lautet auf 1 Tag mit 6 Stunden. So möchte ich ab Mai auch wieder arbeiten. Nun meinte der AG, dass er mich viell. nur als Urlaubsvertretung nehmen k ...
Hallo. Ich habe schon eine Tochter die im Juni 3 Jahre alt wird und wir möchten jetzt ein zweites Kind. Nach der ersten Schwangerschaft bin ich nach dem Mutterschutz sofort wieder arbeiten gegangen und mein Lebensgefährten hat die Elternzeit gemacht. Mein Arbeitgeber hat mir gesagt das ich bei ihm nicht als Teilzeitkraft arbeiten kann. Jetz ...
In 1 Monat geht es wieder los. Blöden Zeitraum gewählt, Krankheiten sind da ja in Hochsaison, nun denn. Was wäre, wenn ich am ersten Arbeitstag mit Grippe oder so flach liege? EFZ oder Krankengeld in den ersten 4 Wochen? Natürlich würde ich mich irgendwie hin schleppen, wie sieht das denn am ersten Tag aus. Aber nur für den Fall. Ist das Proceder ...
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Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
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