Blaubeere24
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin ein wenig Ratlos. Ab August kehre ich aus meiner Elternzeit zurück in den Betrieb. Überall liest man, mir stünde der gesamte Stundenumfang zu, den ich vor der Elternzeit hatte. Nun ist es leider so, dass ich im November mal ein (so wie ich dachte) "Lockeres Vorgespräch" auf der Arbeit hatte. Dort teilte ich meinem Arbeitgeber mit, dass ich vermutlich lediglich um 3 Stunden kürzen wollen würde. Über die Zeit hat sich aber privat herausgestellt, dass doch der volle Umfang möglich sei und habe dies meinem Arbeitgeber im April versucht mitzuteilen, der mich aber terminlich auf Anfang Juni vertröstet hat. Kann er sich darauf berufen, dass ich im November die Kürzung mitgeteilt habe? Oder steht mir trotzdem mein voller Umfang zu? Wir sind nur ein kleiner Betrieb (16 Leute) und es wurde ein/e weiter/er Mitarbeiter/in auf Vollzeit eingestellt (nach meiner Mitteilung, auf vollen Stundenumfang). Als würde mich das nicht genug verunsichern, möchte mein Arbeitgeber mich um weitere 2 Stunden pro Woche kürzen, die aber niemals im Gespräch waren. Habe auch bereits das Gespräch gesucht und mein Arbeitgeber räumte ein, dass er sich das falsch notiert habe. Dennoch (3 Wochen später) bekomme ich die Info, ich würde ab August also nun 5 Stunden weniger arbeiten als mein Stundenumfang vor der Elternzeit. Können Sie da vielleicht etwas Licht in die Sache bringen, was erlaubt ist und was nicht? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, die Kürzung unterliegt der Schriftform, § 8 Abs 2 TzBfG. Frage ist also, ob Sie schriftlich einen konkreten Antrag gestellt oder es nur angekündigt haben. Für mich klingt es nicht nach einem schriftlichen Antrag, damit ist es auch nicht verbindlich. Somit besteht ein Anspruch auf den alten Vertrag. Liebe Grüße NB
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