Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Jessy43

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Hallo, mein Sohn ist im April '22 geboren, bis Ende Januar' 24 war ich in Elternzeit mit Aufstockung Elterngeld. Ab Februar '24 war ich im BV wegen erneuter Ss, die leider in einer Fehlgeburt endete. Seit 1.4. Bin ich nun im Krankengeld. Der kleine geht seit Januar in die Kita. Jetzt würde ich gern meine restlichen 14 Monate Elternzeit nehmen, bekomme ich trotzdem Unterstützung vom Jobcenter? Arbeitgeber gibt es noch, Arbeitsvertrag ist unbefristet. 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie werden dem Job Center erklären müssen, warum Sie  nicht arbeiten gehen, obwohl das Kind im Kindergarten ist. Es gibt Bundesländer, da klappt es bis zum 3. Geburtstag,  in  anderen nicht. Ich weiss hier aus dem Forum, dass es zum Beispiel in Berlin nicht geht. Liebe Grüße  NB


Sternenschnuppe

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Dein Verlust tut mir leid.  Finanziell ist aber der Vater des Großen zuständig.  Du hast einen Job, das Kind ist betreut, da muss man sich Elternzeit leisten können.   


Ani123

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EZ können sie nehmen. Sie müssen die Frist zum melden beachten.  ALG1 steht ihnen nicht zu, weil 1) sie haben einen Arbeitgeber,  2) und der wichtigere Punkt, sie möchten nicht arbeiten. Damit stehen sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Um ALG1 zu bekommen müssen sie mind. 15 Wochenstunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Als erstes können sie ihren Arbeitgeber fragen, ob er sie TZ in EZ mit mind. 15 Wochenstunden beschäftigen möchte. Wenn nicht können sie TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, insofern der jetzige zustimmt. Bis sie die Stelle haben haben sie Anspruch auf ALG1, wobei da eine Mitarbeit vorausgesetzt wird. Das bedeutet sich zu bewerben und eine zumutbare Tätigkeit anzunehmen.  Bürgergeld steht ihnen nicht zu, weil sie 1) arbeiten könnten und 2) ihnen erstmal ALG1 zusteht, insofern die Voraussetzungen dafür stimmen.  Wohngeld können sie versuchen zu beantragen, wobei man sie da vermutlich auch fragen wird, warum sie nicht arbeiten gehen.  Zu allererst ist der KV für sie und ihren Sohn finanziell verantwortlich. Sind Sie denn wieder arbeitsfähig? Wenn ja wie möchten Sie die Zeit bis Beginn der EZ überbrücken? Sie müssen arbeiten bis die EZ beginnt und das so wie es vertraglich geregelt ist. Ihr Kind wird entsprechend betreut sein, weil im BV vorausgesetzt wird, dass man zu jederzeit seiner Arbeit nachgehen kann. Es tut mir Leid, dass sie ihr Baby verloren haben. Holen und nehmen sie die Hilfe an welche ihnen zusteht, z. B. psychologische Hilfe. Wenn sie aus psychischen Gründen nicht arbeiten können, was nach einer Fehlgeburt durchaus möglich ist, lassen Sie dich weiter krankschreiben und beziehen Krankengeld.  Ich wünsche Ihnen viel Kraft. 


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