Frau_Boly
Hallo Frau Bader, zunächst have ich 2 Jahre Elternzeit gemeldet und hatte vor nach 18 Monaten wieder arbeiten zu gehen. In diesem Fall hat man ja besonderen Kündigungsschutz und Max. 20-30 Wochenstunden a) kann der AG mir dies ablehnen? Wann muss ich mich fristgerecht melden? Nun löst sich die Abteilung gerade scheinbar auf bzw. es ist nicht klar wie es weiter geht. b) kann ich jetzt noch das 3. Jahr beantragen und trotzdem nach 18 Monaten wieder arbeiten, um so den Kündigungsschutz zu verlängern? Vielen Dank
Hallo, wenn Sie zwei Jahre Elternzeit genommen haben können Sie nicht nach anderthalb Jahren wieder arbeiten gehen. Darauf haben Sie keinen Anspruch. Sie können das dritte Jahr noch beantragen, ob sie dann ein Anspruch auf Teilzeit haben, hängt davon ab, wie viel Arbeitnehmer der Betrieb hat und ob es wichtige betriebliche Gründe gibt, die dagegen sprechen. Liebe Grüße NB
mellomania
das würde ich auch machen! du darfst ja wie du weißt bis zu 30 h während der elternzeit arbeiten um eben den kündigungsschutz zu haben. daher würde ich das in der momentanen situation auch machen. und wenn de AG ablehnt, kannst du diese stunden auch, nach vorheriger genehmigung des AG, woanders arbeiten. also geld verdienen geht auf jeden fall.
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